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Ambulantes Operieren besser vergüten statt wieder budgetieren!

Kritik am AOK-Positionspapier

Berlin – ‚Ambulant vor stationär‘ lautet seit vielen Jahren ein zentrales gesundheitspolitisches Postulat. Insbesondere bei operativen Leistungen gibt es in Deutschland noch großen Nachholbedarf: Im internationalen Vergleich werden deutlich weniger Operationen ambulant durchgeführt, obwohl Ambulantes Operieren nachweislich sicher, besonders patientenfreundlich und für die Kostenträger auch kostengünstiger ist als ein entsprechender stationärer Eingriff. Ein wichtiger Grund, warum das Potenzial dieser innovativen Versorgungsform hierzulande nicht ausgeschöpft wird, ist die unzureichende Bezahlung ambulanter Operationen: Denn obwohl diese extrabudgetär vergütet werden, decken die Honorare nicht die tatsächlich entstehenden Kosten in den ambulant operierenden Praxen und Einrichtungen.
Die AOK will künftig sogar diese viel zu niedrige Vergütung beschneiden. Denn in ihrem aktuellen Papier „Neue Nähe für ein gesünderes Deutschland“, in dem die AOK ihre Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2021 darstellt, fordert die Krankenkasse unter anderem, kurzfristig wieder mehr Leistungen in den budgetierten Teil der Gesamtvergütung zurückzuführen. „Wenn man einmal darüber nachdenkt, welche Leistungen überhaupt extrabudgetär vergütet werden, dann fällt einem natürlich gleich das Ambulante Operieren ein“, meint dazu BAO-Präsident Dr. Axel Neumann: „Das ist vor allem deshalb völlig unverständlich, da das IGES-Institut aktuell auf Veranlassung des Gesetzgebers in einem Gutachten untersucht, um welche weiteren Leistungen sich der aktuelle Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe erweitern ließe und welche neuen Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die Fallzahl ambulanter Eingriffe in Klinik und Praxis endlich wirksam zu erhöhen. Der Gesetzgeber hat dieses Ziel ausdrücklich formuliert – die AOK konterkariert also unmittelbar den Willen des Bundesgesundheitsministeriums.“ Um das Ambulante Operieren, seine Versorgungsstruktur und seine Vergütung neu zu organisieren, müssen nicht nur aus Sicht des BAO wirklich alle Kosten erstattet werden, die für eine sichere Durchführung des Eingriffs erforderlich sind – vordringlich für Hygienemaßnahmen und stark gestiegene IT-Investitionen.
Davon abgesehen wertet der BAO – ebenso wie andere Berufsverbände und die ärztliche Selbstverwaltung – auch die Forderung der AOK nach mehr Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im ambulanten Sektor als inakzeptablen Affront gegen die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte. „Mit dem Ruf nach stärkerer Budgetierung und einer neuen Regresswelle vergrault die AOK den ärztlichen Nachwuchs, um den wir seit Jahren in Praxen und in Krankenhäusern so intensiv werben – die Kasse behindert damit bewusst die angestrebte Ambulantisierung der medizinischen Leistungen“, kritisierte der BAO-Präsident.

Der BAO vertritt mit den assoziierten Verbänden der Zukunftsgruppe Ambulantes Operieren 2022 zirka 3.000 Fachärztinnen und Fachärzte.