Kiel – Das Projekt „ambulantes Monitoring bei COVID-19-positiven Menschen“ wurde heute (15.09.) im Sozialministerium mit dem Sonderpreis des Förderkreises Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein e.V. (FKQS) ausgezeichnet. Außerdem erhielt das Projekt „Digital unterstützte Prostatakrebsnachsorge in Schleswig-Holstein“ den Förderpreis des Förderkreises. Der Förderpreis wird seit 2012 alle zwei Jahre ausgelobt für Projekte, die zur Verbesserung der Versorgung im Gesundheitsbereich beitragen.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Die beiden Projekte zeigen vorbildlich, wie mithilfe digitaler Anwendungen die sektorenverbindende Zusammenarbeit zugunsten der Patientinnen und Patienten und aller anderen Beteiligten gestärkt werden kann. Für den Aufbau des ambulanten Monitorings gleich zu Beginn der Pandemie bin ich allen Beteiligten – vor allem den Hausärztinnen und Hausärzten und der KVSH – sehr dankbar. Das ambulante Monitoring war ein großer Erfolg, da die engere Vernetzung zu einer besseren Versorgung und zu besser funktionierenden Strukturen beigetragen hat. Auch wenn die Coronavirus-Pandemie derzeit das bestimmende Thema ist, so dürfen andere Erkrankungen dadurch selbstverständlich nicht in Vergessenheit geraten. Zu diesen Erkrankungen gehört auch Prostatakrebs. Durch das Projekt, das wir aus Mitteln des Versorgungssicherungsfonds fördern, wird die Nachsorge bei Patienten, die an Prostatakrebs erkrankt waren, erheblich gestärkt. Ich freue mich sehr, dass diese beiden Projekte ausgezeichnet wurden und gratuliere allen Beteiligten ganz herzlich.“
Dr. Gisa Andresen, Vorsitzende des Förderkreises und Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, sagt: „Beide Projekte beweisen, dass die digitale Vernetzung die Versorgung verbessert und Sektorengrenzen überwindet – eine Entwicklung, die wir sehr begrüßen, unterstützen und auch in Zukunft fördern werden – eine Entwicklung, der die Zukunft gehört!“
„Das ambulante Monitoring macht deutlich, welche enorme Bedeutung die Digitalisierung bei der Bewältigung einer Krise wie der Corona-Pandemie hat. Mit Vernetzung untereinander und dem Austausch ist es gelungen, das stationäre System vor einer zu frühen Überlastung zu schützen“, so die Vorstandvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke.
Das mit dem Sonderpreis ausgezeichnete ambulante Monitoring haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die KVSH, die regionalen Gesundheitsämter und das Gesundheitsministerium zu Beginn der Pandemie in kurzer Zeit etabliert. Die Akteurinnen und Akteure haben sich unter Nutzung verschiedener Portale enger digital vernetzt. Hausärztinnen und Hausärzte haben zweimal täglich Messgrößen und den Gesundheitszustand von an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten abgefragt (im Februar 2021 wurde dieses Verfahren für Patientinnen und Patienten unter 60 Jahren leicht angepasst). Gleichzeitig haben die Gesundheitsämter Isolationsdaten der Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt. Die KVSH hat das Monitoring zentral gesteuert und eine hohe Beteiligung der Hausärztinnen und Hausärzte sichergestellt. Ziel war insbesondere, Krankheitskomplikationen frühzeitig zu erkennen, damit die Krankenhäuser nicht zusätzlich belastet und auch der ÖGD in der Überwachung der Patientinnen und Patienten entlastet wird. Seit der Etablierung des ambulanten Monitorings sind im Rahmen dieses Verfahrens rund 59.000 Patientinnen und Patienten betreut worden.
Bei der mit dem Förderpreis ausgezeichneten digital unterstützten Prostatakrebsnachsorge werden Patienten mit einem digitalen Nachsorgepass in Form einer Smartphone-App durch die Nachsorge geleitet. Die Nachsorge ist bei einer erfolgten Operation wegen Prostatakrebs besonders wichtig, damit Rückfälle frühzeitig erkannt werden. Der digitale Nachsorgepass erleichtert die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patienten. Zusätzlich können Hausärztinnen und Hausärzte Telefonkonsile bei einem Facharzt oder anderen an der Versorgung beteiligten Therapeutinnen und Therapeuten anfordern, um Fragen zur Nachsorge zu klären. Das Projekt wird bis Ende Oktober 2022 mit 386.600 Euro aus dem Versorgungssicherungsfonds des Landes gefördert. Das Land hat den Versorgungssicherungsfonds aufgelegt, um die Weiterentwicklung der ambulanten, stationären und sektorenverbindenden Versorgung zu beschleunigen.