Berlin – Der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) befürwortet die von der Bundesregierung mit dem Versorgungsstrukturgesetz angestrebte Einführung eines ambulanten spezialärztlichen Versorgungssektors. Dieser kann dazu beitragen, Reibungsverluste an den Sektorengrenzen zu verringern und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Es bestehen jedoch auch Risiken. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen der spezialärztlichen Versorgung so zu gestalten, dass Überversorgung, unangemessen steigende Kosten und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den traditionellen Sektoren verhindert werden.
“Angesichts der Zunahme komplexer Krankheitsbilder ist die nach wie vor gelebte Sektorentrennung im deutschen Gesundheitswesen ein Anachronismus, der weder ökonomisch noch versorgungspolitisch zu rechtfertigen ist. Das zentrale Anliegen des Gesetzgebers, die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu überwinden, ist der richtige Ansatz”, erklärt Prof. Dr. Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender des BMC. Um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen ambulant und stationär tätigen Ärzten sicherzustellen, hält Amelung es für dringend erforderlich, die für die spezialärztliche Versorgung vorgesehenen Leistungen und Qualitätsanforderungen einer zeitnahen und regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zudem sollte flankierend ein qualitäts- und ergebnisorientiertes Vergütungssystem etabliert werden.
“Die ambulante spezialärztliche Versorgung bietet die Chance für einen qualitätsgesicherten Zugang auch zu neuen und innovativen Behandlungsformen, so der Kommentar von Roger Jaeckel, Leiter der Projektgruppe Ambulante spezialärztliche Versorgung des BMC. Dieser Vorteil darf jedoch nicht zu Lasten einer ungesteuerten Mengenausweitung aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb haben wir die Empfehlung ausgesprochen, die Zulassung der teilnahmeberechtigten Leistungserbringer zu diesem neuen Versorgungssektor sinnvollerweise durch entsprechende Mengen- und Qualitätssteuerungsmaßnahmen in Form selektivvertraglicher Vereinbarungen zu ergänzen, so der Leiter der BMC-Projektgruppe abschließend.
Der BMC hat einen Empfehlungskatalog entwickelt. Die Kernelemente:
– Aufstellung identischer Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für alle ambulant und stationär tätigen Ärzte und Einbezug der beteiligten Leistungserbringer bei deren Definition. – Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. – Entwicklung und Einführung eines leistungsgerechten Abrechnungssystems und Vermeidung von Doppelabbrechnungen – Einführung einer standardisierten Evaluation von Versorgungsstrukturen, Kosten und Qualität. – Schaffung von Handlungsspielräumen für Krankenkassen und Leistungserbringer zur aktiven Steuerung der Versicherten innerhalb der ambulanten spezialärztlichen Versorgung.
Das vollständige Positionspapier des BMC kann unter http://www.bmcev.de abgerufen werden. Der BMC ist ein pluralistischer Verein für innovative Systementwicklung im Gesundheitswesen. Er ist das Forum für zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Konzeptionen. Der BMC vertraut auf die Kräfte eines freiheitlichen und wettbewerbsorientierten, gleichwohl auch solidarischen Systems. Seine Mitglieder repräsentieren die gesamte Bandbreite aller Akteure des Gesundheitswesens. Der BMC wurde 1997 gegründet und zählt über 150 Mitglieder.