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Am generellen Rauchverbot in der Gastronomie fuehrt kein Weg vorbei

Pressemitteilung

Berlin – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Beschwerden gegen die Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg erklärt die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht: Nicht das Rauchverbot in der Gastronomie ist verfassungswidrig, sondern die Ausnahmen davon, die die Landesgesetzgeber zugelassen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum attestiert. Dieser geht bis zum vollständigen Rauchverbot in der Gastronomie. Denn das Grundrecht der Nichtraucher auf unversehrte Gesundheit ist in jedem Fall höher zu bewerten als das Recht auf freie Berufsausübung der Gastronomen und das Recht auf Handlungsfreiheit der Raucher.

Die Ausnahmen haben zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Gaststättenbetrieben geführt. Die Übergangsregelung, die die Karlsruher Richter vorgegeben haben, verringert diese möglicherweise, enthebt aber die Landesgesetzgeber nicht einer eigenen Entscheidung.

Die Länderparlamente sind aufgefordert, ihren Spielraum zu nutzen und generelle Rauchverbote zu erlassen. Nur diese konsequente Regelung wird dem Gesundheitsschutz wirklich gerecht und ist fuer alle Gäste und Gaststätteninhaber klar. Der Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen muss ein Ende haben.