Stuttgart / Reutlingen – Sozialministerin Katrin Altpeter will mit einem Landespsychiatriegesetz die bestehenden Strukturen verbessern. “In einem offenen, fairen und vertrauensvollen Dialog werden wir die Eckpunkte für das Landespsychiatriegesetz erarbeiten”, kündigte die Ministerin am Montag (7.11.) in Reutlingen an. Bei der 32. Sitzung des Landesarbeitskreises Psychiatrie betonte Altpeter: “Wir wollen, dass den psychisch kranken Menschen ein zeitgemäßes, an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen ausgerichtetes und vor allem verlässliches Hilfesystem zur Verfügung steht. Dabei steht der Mensch im Mittelpunkt unseres psychiatrischen Handelns.”
Zwar existiere in Baden-Württemberg ein gut ausgebautes und weit verzweigtes Netz an Hilfsangeboten für psychisch kranke Menschen. “Das kann aber noch verbessert werden.” In fast drei Viertel der Stadt- und Landkreise gibt es als Anlaufstelle für betroffene Menschen ein oder mehrere Gemeindepsychiatrische Zentren. Alle diese Gemeindepsychiatrischen Zentren verfügen über einen Sozialpsychiatrischen Dienst, einen Soziotherapie-Erbringer, eine Tagesstätte sowie eine Institutsambulanz.
Sozialministerin Altpeter erklärte: “Mein Ziel ist es, die vorhandenen Hilfeangebote zum einen auszubauen und zum anderen verbindlich zu machen. Dabei sehe ich insbesondere bei den niedrigschwelligen Angeboten wie beispielsweise den Sozialpsychiatrischen Diensten, und der Rehabilitation psychisch Kranker Verbesserungsbedarf.” Die hohen Zugangsvoraussetzungen zu einer Rehabilitationsmaßnahme für psychisch kranke Menschen will die Ministerin ebenso auf den Prüfstand stellen wie die Probleme mit der Kostenträgerschaft.
Die Ministerin betonte, dass das Landespsychiatriegesetz “die Vorschläge der Akteure in der Psychiatrie aufgreifen und umsetzen soll.” Deswegen werde zur Erarbeitung der Eckpunkte eine plural besetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. “Diese Eckpunkte sollen dann die inhaltliche Grundlage für die weitere Diskussion sein”, so Altpeter.