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Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Alkoholmissbrauch zu verhindern

Anhörung zum Nationalen Aktionsplan Alkohol des Drogen- und Suchtrates

Berlin – Anlässlich einer Anhörung zum Nationalen Aktionsplan Alkohol des Drogen- und Suchtrates erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Fachleute aus dem wissenschaftlichen und dem medizinischen Bereich, der Suchthilfe sowie Vertreter von Krankenkassen machten bei der Anhörung deutlich, dass das Ausmaß des Alkoholmissbrauchs beängstigende Züge angenommen hat. Vereinzelte Maßnahmen einzelner Akteure seien daher nicht ausreichend, um übermäßigen Alkoholkonsum zu begegnen. So ist nach Aussagen von Prof. Bühringer der Anteil der riskanten Trinker in Deutschland erschreckend hoch. Nur 10 Prozent der Bevölkerung konsumieren 50 Prozent des in Deutschland getrunkenen Alkohols. Vertreter von Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund wiesen zudem darauf hin, dass neben den gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs für die Gesellschaft auch enorme Kosten entstehen. Die Folgen übermäßigen Alkoholkonsums schlagen bei den Krankenkassen jährlich mit mehreren Millionen Euro zu Buche.

Die Ergebnisse der Anhörung zeigen, dass es Ziel aller Maßnahmen sein muss, das Einstiegsalter in den Alkoholkonsum von derzeit 11,8 Jahren erheblich zu senken und der Gesellschaft die Risiken des Alkoholkonsums bewusst zu machen. Die Fachleute waren sich einig, dass einer verstärkten Präventionsarbeit dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Insbesondere Jugendliche, Schwangere, aber auch Eltern müssen intensiver als bisher über die Folgen des Alkoholkonsums für die eigene Gesundheit sowie für die Gesundheit ihrer Kinder informiert werden. Die Rolle der Eltern als Vorbild muss deutlicher herausgestellt werden.

Nur effektive Kontrollen garantieren einen wirksamen Jugendschutz. Der konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes sowie des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu. So ist im Bereich der Alkoholwerbung in Paragraph 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags festgelegt, dass sich Alkoholwerbung weder an Minderjährige richten, noch durch die Art der Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol darstellen darf. Die Umsetzung dieses Paragraphen muss konsequent durchgesetzt werden. Das gleiche gilt für das im Jugendschutzgesetz festgelegte Abgabeverbot von Alkoholika an Minderjährige bzw. unter 16-jährige sowie das Abgabeverbot von Alkohol an erkennbar Betrunkene durch das Gaststättengesetz.

Von vielen Experten wurden darüber hinaus weitergehende gesetzliche Maßnahmen gefordert. Der Städte- und Gemeindebund wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Einsatz jugendlicher Testkäufer unerlässlich ist. Eine neue Schweizer Studie unterstreicht die präventive Wirkung von Testkäufen eindrucksvoll: Während im Jahr 2000 noch 83,5 Prozent der jugendlichen Testkäufer Alkohol ausgehändigt bekamen waren es 2007 nur noch 27,7 Prozent.

Von mehreren Fachleuten wurde außerdem auf den Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit und Konsum des Alkohols hingewiesen. Eine Beschränkung des Verkaufs von Alkohol z. B. auf Volljährige würde den Konsum reduzieren.

Angesichts des Umfangs des Alkoholmissbrauchs in Deutschland ist es notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen, aber auch Erwachsene zu einem verantwortungsbewussten und risikoarmen Konsum anzuhalten.