Bonn – Mitglieder und Versicherte der City BKK verlieren durch die Schließung ihrer Kasse nicht das Recht auf Mitgliedschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können eine neue Krankenkasse wählen. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Sollte ein Mitglied der City BKK von irgendeiner Krankenkasse mit unzureichenden Informationen oder in sonstiger Weise bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes “abgewimmelt” worden sein, so sollte sich dieses Mitglied unverzüglich beim Vorstand dieser Kasse beschweren.
Auch dem Bundesversicherungsamt liegen erste Beschwerden von Mitgliedern der City BKK vor, die mit Aussagen der folgenden Art eingeschüchtert werden sollten: Bei uns müssen Sie sich aber ganz hinten anstellen! oder Ob Sie Ihre gewohnten Leistungen bei uns auch bekommen, müssen wir erst einmal gründlich prüfen! Dazu kam noch die Empfehlung einer anderen Kasse, womit die Interessenten als potentielle neue Mitglieder erkennbar vergrault werden sollten.
Der Präsident des Bundesversicherungsamt, Dr. Maximilian Gaßner, erklärt dazu: Die City BKK-Mitglieder sollten sich nicht bange machen lassen. Solche Verhaltensweisen anderer Kassen sind klar rechtswidrig. Soweit wir als Aufsichtsbehörde davon erfahren, werden wir dem in aller Konsequenz nachgehen.
Gaßner begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer task-force beim BKK-Bundesverband. Diese soll möglichst umgehend auftretende Streitfragen zwischen den Krankenkassen ohne Belastung des betroffenen Versicherten einvernehmlich lösen.