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Alkoholwerbung im Fernsehen gehört nicht ins Vorabendprogramm

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Zur aktuellen Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPDBundestagsfraktion Jürgen Kucharczyk:

Alkoholwerbung im Fernsehen gehört nicht ins Vorabendprogramm. Die Drogenbeauftragte hat Recht, wenn sie die Werbung für Alkoholika im Fernsehen erst ab 20 Uhr zulassen will. Denn mehrere Studien aus den vergangenen Jahren kommen zum gleichen Ergebnis: Je mehr Alkoholwerbung Kinder und Jugendliche sehen, desto natürlicher ist für sie der Umgang mit Alkohol.

Viele Unternehmen der Alkoholindustrie halten an einem Marketing fest, welches gezielt junge Menschen anspricht. Die Selbstregulierung der Werbewirtschaft reicht hier nicht aus. Alkoholwerbung muss daher stärker kontrolliert und eingeschränkt werden. Für Tabak gibt es sogar ein generelles Werbeverbot im Fernsehen.

Aktuelle Studien zeigen, dass zwar der gelegentliche Konsum von Alkohol bei Schülerinnen und Schülern im Vergleich zu 2003 leicht zurück geht und der Konsum von Alkopops drastisch gesunken ist. Aber gleichzeitig sind die Konsummengen von Alkohol bei den Kindern und Jugendlichen stark angestiegen – so der Konsum von fünf oder mehr alkoholhaltigen Getränken hintereinander.

Die Äußerung des Suchtexperten der FDP-Bundestagsfraktion, die Initiative der Drogenbeauftragten sei überzogen, war nicht anders zu erwarten. Für die FDP muss die Freiheit grenzenlos sein – solange sie Profit abwirft. Eine Laissez-faire-Politik im Umgang mit den Gefahren ist aber fehl am Platz.

Wir setzen uns für die zügige Umsetzung eines Maßnahmenbündels ein, vor allem müssen die geltenden Gesetze strikt eingehalten werden und Präventionsmaßnahmen erfolgen. Die Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum und der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol durch die Gesellschaft müssen im Vordergrund stehen. Beispielsweise ist die bundesweite Umsetzung des Modellprojektes gegen Rauschtrinken “Hart am Limit” ein großer Schritt nach vorn.