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Alkoholproblem bei Jugendlichen: Nicht reden, endlich handeln

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichts 2008 der Bundesregierung erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Es ist erfreulich, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, die Zahl insbesondere jugendlicher Zigaretten- als auch Cannabiskonsumenten zu senken. Dies zeigt: die in den letzten Jahren durchgeführten präventiven und gesetzlichen Maßnahmen haben Früchte getragen.

Diese positive Entwicklung erstreckt sich jedoch nicht auf den Bereich des Heroins. So ist die Zahl der Drogentoten im Vergleich zum Vorjahr von 1.296 auf 1.394 gestiegen. Die Ursachen für diesen Anstieg müssen schnellstmöglich erforscht und benannt werden, um daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Besonders besorgniserregend ist das Verhalten jugendlicher Alkoholkonsumenten. So stieg der Konsum von Reinalkohol bei den 12 bis 17-jährigen von 34 g pro Woche im Jahr 2005 auf 50 g Reinalkohol pro Woche in 2007.

Das so genannte Komatrinken, bei denen Kinder und Jugendliche innerhalb kürzester Zeit große Mengen Alkohol konsumieren, praktizieren mittlerweile 26 Prozent der Jugendlichen mindestens einmal im Monat. 2005 waren es noch 20 Prozent. Als Ergebnis dieser Entwicklung hat sich die Zahl der Krankenhauseinweisungen wegen Alkoholvergiftungen zwischen 2000 und 2006 mehr als verdoppelt. Besonders erschreckend sind die Zahlen bei den 16 und 17-jährigen. Hier geben 63 Prozent der männlichen und 37 Prozent der weiblichen Jugendlichen an, mindestens einmal im letzten Monat Alkohol im Übermaß getrunken zu haben. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass vor allem zum Schutz der Minderjährigen dringend gehandelt werden muss. Neben einer Verstärkung der Präventionsarbeit müssen dazu auch alle gesetzgeberischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes muss dazu dienen, strengere Bestimmungen einzuführen. Da das Komatrinken mit all seinen gesundheitlichen Folgen insbesondere ein Phänomen bei den 16 bis 17-jährigen ist, ist die Einführung eines generellen Alkoholverbotes für Minderjährige daher eine notwendige Konsequenz.

Um die gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen, sollte die schon einmal geführte Diskussion um jugendliche Testkäufer wieder aufgegriffen werden. Auch die Länder und Kommunen müssen die in ihrem Kompetenzbereich liegenden Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Verbote von Flatrateparties, Verkaufsverbote an bestimmten Orten, wie z. B. Tankstellen oder Konsumverbote an bestimmten Plätzen haben sich als wirksames Mittel erwiesen und müssen noch häufiger als bisher in Anspruch genommen werden. Der Umgang insbesondere Jugendlicher mit Alkohol nimmt zunehmend beängstigende Züge an. Daher reicht es nicht, nur über Maßnahmen zu diskutieren. Konsequentes Handeln ist von allen Verantwortlichen erforderlich.