Berlin – Der Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Benjamin-Immanuel Hoff zeigte sich bestürzt und schockiert angesichts des Schicksals von Lukas W., der nach einer Party in lebensbedrohlichem Zustand auf der Intensivstation eines Berliner Krankenhauses liegt.
“Der Ruf nach einer Verschärfung von Gesetzen ist jedoch sinnlos”, sagte Hoff “wenn die Gesetze, die wir haben, nicht eingehalten werden! In diesem Fall wurde sowohl gegen das Jugendschutzgesetz §5 und §9 verstoßen als auch gegen das Gaststättengesetz § 20!” Letzteres verbietet den Ausschank alkoholischer Getränke an bereits Betrunkene. Das Jugendschutzgesetz regelt, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren nach 24 Uhr nicht mehr in Bars und Diskotheken aufhalten dürfen. Auch die Abgabe und der Verzehr von branntweinhaltigen Getränken (also Spirituosen) an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten (§9). Es stellt sich die Frage nach der Verantwortung von Erwachsenen, der Gewerbetreibenden in Bars und Diskotheken, aber auch der Eltern.
“Die Gewerbetreibenden sollten sich fragen: Will ich ein Geschäft auf Kosten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen machen?”, forderte Hoff und warnte: “Trinken im jugendlichen Alter ist ein Risikofaktor für die Entwicklung einer Alkoholabhängigkeit! Alkohol ist keine harmlose Substanz sondern ein Gift. Gerade für Jugendliche ist das Risiko eine tödliche Überdosis zu schlucken enorm hoch. Jugendlichen fehlt zudem die Fähigkeit, die Folgen des Alkoholkonsums einzuschätzen.”
Angesichts dieses dramatischen Falls sollten Eltern, Schulen und Jugendeinrichtungen Kinder und Jugendliche auf die Gefahren des Alkoholkonsums hinweisen und auf der Einhaltung des Jugendschutzes bestehen! “Wenn Eltern einen besorgniserregenden Alkoholkonsum bei ihren Kindern beobachten, sollten sie sich Rat in einer Alkohol- oder Drogenberatungsstelle holen. Der Drogennotdienst ist unter der Nummer 19237 täglich rund um die Uhr zu erreichen!”, so Hoff.