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Alkoholfrei in der Schwangerschaft – für die Gesundheit Ihres Kindes

Pressemitteilung

BZgA informiert zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft  

Berlin/Köln – Jedes Jahr werden mehr als 10.000 Kinder in Deutschland mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft entstanden sind. Anlässlich des Tags des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2024 erklären der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), warum es so wichtig ist, keinen Alkohol in der Schwangerschaft zu trinken. Unter www.kenn-dein-limit.de und www.iris-plattform.de bietet die BZgA Informationen, Unterstützung und Beratung an, um werdende Eltern für die Risiken und Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zu sensibilisieren und beim Alkoholverzicht zu begleiten.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Ein Kind zu bekommen, ist ein besonderes Ereignis im Leben eines Paares und verändert alles. Da sollte es eigentlich selbstverständlich sein, auch das ungeborene Kind von Sekunde eins an zu schützen. Dazu gehört auch, in der Schwangerschaft komplett auf Alkohol zu verzichten. Leider müssen wir aber weiterhin darüber sprechen, dass werdende Mütter die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes durch ihren Alkoholkonsum gefährden; die Zahlen sind noch immer erschreckend hoch. Darum dürfen wir nicht nachlassen, weiter darauf aufmerksam zu machen, wie gefährlich Alkohol für das ungeborene Kind ist. In der Schwangerschaft bleibt Alkoholkonsum die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Fehlbildungen. Schwangere müssen dieses enorme Gesundheitsrisiko kennen, das ihr ungeborenes Kind durch lebenslange Schädigungen beeinträchtigen kann. Alle Kinder haben jedoch einen guten Start ins Leben verdient. Das ist das erste und größte Geschenk, dass Eltern ihren Kindern machen können.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: „Jeglicher Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bringt das Risiko mit sich, das entstehende Leben zu schädigen. Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen kann. Besonders das Gehirn des ungeborenen Kindes ist empfindlich. Dort kann Alkohol das Nervensystem bleibend schädigen. Das lässt sich vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass werdende Mütter und Väter sich bewusst für eine alkoholfreie Schwangerschaft entscheiden.“ 

Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden jährlich unter der schweren Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS). Dabei können Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen.

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet auf www.kenn-dein-limit.de werdenden Eltern vielfältige Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht gelingt. Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich unterstützen lassen.

Auch Gynäkologinnen und Gynäkologen und Hebammen erhalten umfassende Informationen und können Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA bestellen, um sie im Wartebereich auszulegen oder im persönlichen Gespräch zu übergeben. 

Ergänzend werden Schülerinnen und Schüler adressiert: In Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. werden für Schulklassen Informationsstunden zum Thema „Prävention des Fetalen Alkoholsyndroms“ durchgeführt.

Übersicht der BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:

www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-in-der-schwangerschaft/

www.familienplanung.de/schwangerschaft/

Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:

Das Programm „IRIS“ bietet Schwangeren, die vor bzw. zu Beginn ihrer Schwangerschaft Alkohol und/oder Tabak konsumieren, niedrigschwellig und anonym Informationen zu den Risiken des Substanzkonsums sowie Hilfe zum Konsumstopp
www.iris-plattform.de

Eine Postkarte stellt das IRIS-Programm vor; sie ist primär für die Nutzung in Arztpraxen, durch Hebammen sowie in Beratungsstellen vorgesehen
https://shop.bzga.de/postkarte-zur-website-iris-onlineberatung-fuer-schwangere

Ärztliche Informationsstunden für Schulklassen:

Information über die Auswirkungen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zur frühen Sensibilisierung von Jugendlichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
www.äggf.de/gesundheitsthemen/fetales-alkoholsyndrom-fasd/

Printmaterialien der BZgA:

„Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
https://shop.bzga.de/informationen-zum-thema-alkohol-fuer-schwangere-und-ihre-partner-32041001

„Informationen über Alkohol. Für Schwangere und ihre Partner“ (Faltblatt in Leichter Sprache) 
https://shop.bzga.de/informationen-ueber-alkohol-fuer-schwangere-und-ihre-partner-ein-fa-32041003

„Andere Umstände – neue Verantwortung. Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit“
https://shop.bzga.de/andere-umstaende-neue-verantwortung-32041000

„Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“
https://shop.bzga.de/lecker-gesund-hoch-zwei-alkoholfreie-drinks-nicht-nur-fuer-schwang-32041002

Die Printmaterialien der BZgA zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft sind ein Angebot der BZgA in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. 

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
E-Mail: bestellung@bzga.de

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:
Unter der Telefonnummer 0221 – 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.