Köln – Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Risiko von Schädigungen bei Kindern durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten fetalen Alkoholeffekten geboren. Die Kinder sind in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung meist dauerhaft schwer geschädigt. Durch vollständigen Verzicht auf Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit können diese Behinderungen jedoch zu 100 Prozent vermieden werden.
“Schon geringe Mengen Alkohol können dauerhafte Schäden beim ungeborenen Kind hinterlassen. Schwangere und Stillende sollten deshalb vollständig auf Alkohol verzichten”, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. “Mit zunehmendem Alter und höherem Bildungsabschluss nimmt die Neigung zum Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zu. Die schädlichen Wirkungen von Alkohol auf das Ungeborene werden von vielen Frauen unterschätzt.”
Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch Alkohol gelangt über diesen Weg zum Kind, so dass es schnell den gleichen Alkoholspiegel erreicht wie die Mutter. Da die Organe des Kindes noch nicht voll entwickelt sind, kann es den Alkohol aber deutlich schlechter abbauen, sein Organismus ist alkoholbedingten Schädigungen schutzlos ausgeliefert.
Auf ihrer Internetseite unter http://www.kenn-dein-limit.de hat die BZgA ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit eingerichtet. Dort können sich Schwangere, Frauen mit Kinderwunsch, Stillende und ihre Partner über die Wirkungen von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit informieren.
Die wichtigsten Informationen sind zudem im Infoflyer “Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner” zusammengestellt. Dieser kann unter http://www.kenn-dein-limit.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Darüber hinaus sind Bestellungen unter folgender Adresse möglich: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, www.bzga.de [ http://www.bzga.de ]