Köln – In der Vorweihnachtszeit laden zahlreiche Weihnachtsmärkte zu Glühwein, Punsch und Co. ein. Vor allem junge Menschen unterschätzen jedoch häufig die Wirkung dieser alkoholhaltigen Getränke, warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Glühwein und Punsch haben einen hohen Zuckergehalt. Die Süße überdeckt den Alkoholgeschmack. Dadurch können Jugendliche und junge Erwachsene verleitet werden, deutlich mehr zu trinken als sie vertragen. Hinzu kommt, dass durch den Zucker das Zellgift Alkohol schneller in die Blutbahn gelangt und die Alkoholwirkung verstärkt wird.
BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott warnt: „Gerade für junge Menschen kann schon wenig Alkohol gesundheitsschädlich sein. Denn das Zellgift wirkt bei ihnen schneller und schädlicher als bei Erwachsenen, weil ihr Körper sich noch in der Entwicklung befindet. Unter Alkoholeinfluss nimmt außerdem die Reaktionsfähigkeit rapide ab, das Unfallrisiko steigt deutlich und die Gewaltbereitschaft nimmt zu.“
Aufgrund der mit Alkohol verbundenen Gefahren für Heranwachsende appelliert die BZgA-Direktorin an Veranstalter, Städte und Gemeinden, auch auf dem Weihnachtsmarkt das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Demnach ist die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige untersagt, Spirituosen dürfen auch an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden.
Um Jugendliche über die Risiken hohen Alkoholkonsums zu informieren, sind die Peers der BZgA in den kommenden Wochen auf Weihnachtsmärkten unterwegs. Die Peers sind speziell geschulte junge Menschen, die auf Gleichaltrige zugehen und mit ihnen über das Thema Alkohol sprechen. Sie sind wichtige Multiplikatoren der Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ Die Kampagne wird von der BZgA durchgeführt und vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) finanziert.
Für Vertreterinnen und Vertreter der Presse besteht die Möglichkeit, die Peers bei ihren Einsätzen zu begleiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der BZgA unter 0221/89 92-280 oder -378.