Berlin – Der Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) enthält auch Regelungen für eine Hochschulambulanzreform. Damit greift die Bundesregierung Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform auf. Allerdings bleibt die konkrete Umsetzung weit hinter den Ankündigungen zurück. Die im Eckpunktepapier in Aussicht gestellten 265 Millionen Euro zusätzlich für die Hochschulambulanzen werden niemals fließen, wenn das Gesetz so bleibt. Im Gegenteil: Die Finanzierung der ambulanten Versorgung an Uniklinika droht sich in einigen Bundesländern sogar zu verschlechtern.
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