Berlin – Die Ampel-Regierung hat der Nachfolge-Regierung einige offene Baustellen hinterlassen. Zuvorderst müssen die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf stabile Beine gestellt werden. Zu Jahresbeginn werden die Beitragssätze in beiden Versicherungszweigen deutlich ansteigen. Wird nichts getan, ist 2026 mit einer weiteren Beitragssatzerhöhungswelle zu rechnen, die nicht zuletzt auf Finanzwirkungen neuer Gesetze wie der Krankenhausreform basiert.
Strukturelle Wirkung der Krankenhausreform
Während einige Gesetzesvorhaben mit dem Koalitionsbruch ad acta gelegt wurden, hat es die Krankenhausreform noch so gerade geschafft: Der Bundesrat votierte nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Jetzt wird es auf die vier Rechtsverordnungen und den Umsetzungswillen der Länder ankommen, dass die Reform ihre strukturelle und qualitätsverbessernde Wirkung entfaltet.
Höheren Stellenwert für Prävention
Das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) ist mit dem Koalitionsbruch Geschichte. Das ist aus Sicht von Prof. Dr. Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité in Berlin, auch richtig, denn es hätte das Ziel einer effektiven Prävention und Gesundheitsförderung verfehlt. In der nächsten Legislatur müssten insbesondere die Primärprävention und Gesundheitsförderung deutlich gestärkt werden. „Im internationalen Vergleich sind wir sozusagen ,Entwicklungsland‘, ganz anders als in der Akuttherapie, wo Deutschland international mit führend ist.“ Er verweist auf die skandinavischen Länder, die seit Jahrzehnten auf hohem Niveau in Prävention und Gesundheitsförderung investierten.
Pflege zukunftsfest gestalten
Reformbedürftig bleibt aufgrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels auch die soziale Pflegeversicherung (SPV), die mit dem 1994 beschlossenen Pflegeversicherungsgesetz zum 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung in Kraft trat. Sie ist dennoch ein Erfolgsmodell und mit ihrem solidarischen Ansatz der soziale Kitt der Gesellschaft. Es wird unter anderem darauf ankommen, neben einer stabilen Finanzbasis pflegende Angehörige stärker zu unterstützen und zur Pflege zu befähigen.
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.