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Aktionsplan für Berlin zur Lärmminderung vorgestellt

Pressemitteilung

Berlin – Berlin ist zu laut. Vor allem der Verkehrslärm belastet die Hauptstadt. Die wichtigste Lärmquelle sind die Kraftfahrzeuge, gefolgt vom Schienenlärm. Heute haben die Senatorinnen Katrin Lompscher und Ingeborg Junge-Reyer den Lärmminderungsplan für Berlin vorgestellt. Der Plan baut auf Modellprojekten auf und wurde auf Basis der im Herbst letzten Jahres vorgestellten Lärmkarten erarbeitet. “An mehr als einem Viertel der Berliner Hauptverkehrsstraßen, das sind rund 310 km, sind Menschen von sehr hohen Lärmbelastungen betroffen. Vor allem nachts werden ca. 193 000 Menschen von Lärmpegeln über 60 dB (A) belästigt. In diesen Fällen müssen wir handeln, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden”, so Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Die gesundheitlichen Kosten durch Lärmbelastung liegen nach Schätzungen des Umweltbundesamtes bei ca. 20 Mio. Euro pro Jahr allein in Berlin. Laute Straßen können auch zur sozialen Schieflage führen: wer es sich leisten kann, zieht weg. “Weniger Lärm und saubere Luft sind besonders wichtige Voraussetzungen für noch bessere Lebensbedingungen in Berlin. Berlin ist ein Beispiel dafür, wie große Städte gesunde Lebensbedingungen auch für Familien und Kinder in der Innenstadt bewahren können”, sagte Ingeborg Junge-Reyer, Senatorin für Stadtentwicklung.

Lärmminderung und Luftschadstoffentlastung sind Ziele gesamtstädtischer Verkehrsplanung, die mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr seit 2003 konsequent verfolgt werden. Die Wirkungsuntersuchungen, die für den Aktionsplan durchgeführt wurden, haben gezeigt: zentrale Konzeptbausteine des StEP Verkehr wie die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, die Parkraumbewirtschaftung, der Straßenbau zur räumlichen Verlagerung von Verkehrsströmen sowie das Verkehrsmanagement dienen unmittelbar auch der Lärmentlastung. Senatorin Junge-Reyer: “Die praktizierte sehr enge Zusammenarbeit der beiden Senatsressorts mit den Handlungsfeldern Stadtentwicklung und Verkehr einerseits und Gesundheit und Umweltschutz andererseits ist die wichtigste Voraussetzung für mehr Lärmschutz in der Stadt.” Um die erforderliche Lärmminderung erreichen zu können, müssen meist mehrere, sich ergänzende Maßnahmen ergriffen werden: die Verbesserung des Verkehrsflusses beispielsweise zusätzlich zur Sanierung von Straßenbelägen, eventuell verbunden mit einer Änderung des Straßenquerschnittes. In manchen Fällen sind allerdings die Handlungsmöglichkeiten beschränkt und es hilft nur Lärmschutz durch bessere Fenster. Dies ist z. B. an einigen wichtigen Hauptverkehrsstraßen der Fall, wenn keine Möglichkeiten zur Verringerung oder Umleitung des Verkehrs bestehen. Die Ziele der Mobilitätssicherung und der Lärmminderung sind in jedem konkreten Konfliktfall gegeneinander abzuwägen. Dies ist die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit verkehrsbehördlicher Anordnungen zur Lärmminderung.

Berlin praktiziert Lärmminderung seit vielen Jahren. Seit dem Jahr 2005 sind die Städte auch durch Bundesgesetz zur Lärmminderungsplanung verpflichtet. Bedauerlicherweise sind der Verpflichtung zur systematischen Planung und Umsetzung der Pläne keine zusätzlichen Ressourcen gefolgt. Das heißt, dass die Maßnahmen des nun vorliegenden Aktionsplanes nur im Rahmen der bestehenden Investitions- und Ausgabeplanungen der Senatsressorts und der Bezirke erfolgen können. Berlin unterstützt die Auffassung des Deutschen Städtetages, dass die Städte zusätzliche (EU- bzw. Bundes-) Mittel brauchen, wenn die Lücke zwischen gesetzlicher Anforderung und der Realität schneller geschlossen werden soll.

Der vorgelegte Aktionsplan verpflichtet unterschiedliche Maßnahmenträger wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Stadt- und Verkehrsplanung, Oberste Straßenverkehrsbehörde, Verkehrslenkung etc.) und die Bezirke, die Inhalte des Aktionsplanes im Rahmen ihrer Entscheidungen zu berücksichtigen und die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. So werden z. B. Erkenntnisse in die anstehende Überarbeitung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr einfließen. Der Plan beschreibt die Handlungsschwerpunkte, enthält für zwölf exemplarische “Konzeptgebiete” und acht Beispielstrecken Handlungsempfehlungen und benennt konkrete Maßnahmen für eine kurzfristige (bis 2012) und eine mittel- bis längerfristige Realisierungsstufe.

Senatorin Lompscher: “Besonderer Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht in der Nacht, denn da werden die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte von 55 dB(A) an über 40% des Berliner Hauptverkehrsstraßennetzes überschritten. Wer in seiner Wohnung lange Zeit hohen Lärmpegeln ausgesetzt ist, trägt ein erhöhtes Risiko an Herz- und Kreislauferkrankungen. Die notwendigen Entlastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner werden einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.” Die Erstellung des Lärmaktionsplans wurde zwischen den Senatsverwaltungen und Bezirken, mit weiteren wichtigen Akteuren wie z.B. den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), in deren Zuständigkeit ebenfalls Lärmminderungsmaßnahmen fallen und in einem Forum “Lärmminderungsplanung” mit Vertretern der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien und Interessensverbänden (z.B. ADAC, ADFC, Fuhrgewerbeinnung, Handwerkskammer, IHK, der Immobilienwirtschaft, Vertretern einiger Krankenkassen sowie den diversen Umweltverbänden) abgestimmt. Durch die frühzeitige Beteiligung konnten vielfältige Anregungen und Diskussionsergebnisse einfließen. Parallel wurde in einigen Untersuchungsgebieten, wo die Maßnahmevorschläge einen bestimmten Abstimmungsgrad erreicht haben, auch die Bevölkerung vor Ort einbezogen: durch Bürgerversammlungen und Ansprache der Interessenverbände von Geschäftsleuten sowie der Einbindung der Bezirksverordnetenversammlungen.

Die Beteiligung der Berlinerinnen und Berliner am Planungsprozess zur Lärmaktionsplanung ist ausdrücklich erwünscht. In den kommenden vier Wochen wird deshalb der Lärmaktionsplan in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie in einigen Bezirken für die Bürgerbeteiligung ausgelegt. Auch online http://www.berlin.de können ab morgen Stellungnahmen abgegeben werden.

Für Rückfragen stehen die Pressesprecherinnen zur Verfügung: Manuela Damianakis, Tel: 9012 5673 Dr. Marie-Luise Dittmar, Tel: 9025 2153