Berlin – Die von der Politik über Parteigrenzen hinweg geforderten akademischen Ausbildungsgänge in der Pflege und anderen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen müssen an Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten gelehrt werden. Die Hochschulmedizin ist besonders geeignet, diese qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Ausbildungen anzubieten. Denn vor allem dort besteht ein hoher Bedarf an entsprechendem Personal und gibt es bereits eine große Erfahrung mit anderen akademischen Ausbildungsgängen in der Medizin. Der Aufbau solcher Studiengänge muss allerdings entsprechend zusätzlich finanziert werden. Das fordern die Deutsche Hochschulmedizin und der Verband der PflegedirektorInnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und der Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) in einer gemeinsamen Stellungnahme.
„Die Uniklinika arbeiten schon heute mit berufsübergreifenden Teams und behandeln besonders komplexe Krankheitsbilder mit innovativen Verfahren. Entsprechend hoch ist unser Bedarf an akademisch qualifiziertem Pflegepersonal, zum Beispiel in der Neonatologie“, sagt Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des VUD.
Irene Maier, Vorstandsvorsitzende des VPU: „Die Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der Pflege werden insbesondere in den Universitätsklinika immer höher. Wir brauchen neben grundständigen auch akademisch qualifizierte Pflegekräfte, die im Team und Hand in Hand arbeiten können.“ So könnten die akademischen Pflegekräfte Schulungs- und Beratungskonzepte entwickeln, um die Kompetenzen der grundständig Ausgebildeten weiter auszubauen.
„Universitätsklinika und Medizinische Fakultäten kennen den Qualifizierungsbedarf und haben die größte Erfahrung im Aufbau und der Organisation akademischer Ausbildungsberufe. Um entsprechende Studiengänge einzurichten, ohne dass die Ausbildung der Mediziner darunter leidet, bedarf es aber zusätzlicher Ressourcen. Dafür ist eine gezielte Förderung aus Bundesmitteln notwendig“, so Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.
Die ausführliche gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Hochschulmedizin und des VPU finden Sie hier.