Münster – Am 5. Juni 2016 haben 62% der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach einer künstlichen Befruchtung wird diese Selektionsmaßnahme an den erzeugten Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter durchgeführt, um familiäre Erbkrankheiten oder eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom auszuschließen. Zudem wird die Erzeugung von zwölf Embryonen statt bisher drei erlaubt, um die Übriggebliebenen für eine eventuelle spätere Einpflanzung über Gefrieren zu erhalten. Andernfalls werden diese „überschüssigen“ Embryonen einfach verworfen.
Diese Entscheidung lässt eine Aufweichung der bisherigen strengen Ablehnung der PID in weiten Kreisen der deutschen Ärzteschaft befürchten. „Jede Art der Selektion steht in eklatantem Widerspruch zur begrüßenswerten Forderung der Inklusion in unserer Gesellschaft“, sagte Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ und warnte vor einer Ausweitung dieser Diagnostik in Deutschland. „Es kann doch keiner sich eine Gesellschaft wünschen, in dem die Eltern behinderter Kinder sich fragen lassen müssen, „ob so was heute sein muss“, sagte Cullen.
Über Ärzte für das Leben
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