Münster – Schlechte Konzepte werden durch Penetranz nicht besser: die Widerspruchslösung von Jens Spahn gewinnt durch die Kooptierung von Karl Lauterbach nicht gerade an Glaubwürdigkeit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte sprechen sich Ärzte für das Leben e.V. strikt gegen Widerspruchsregelung bei Organspende aus.
Nach deutlichem Widerstand gegen seinen ersten Vorstoß im vergangenen Jahr, eine „doppelte Widerspruchslösung“ für die Organentnahme einzuführen, legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt überraschend nach, diesmal unter Kooptierung von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Bereits in der Debatte um den assistierten Suizid hat Lauterbach sich dafür stark gemacht, Ärzten eine zentrale Rolle bei der Tötung ihrer Patienten zu geben. So bemerkte er Oktober 2014 in einem Interview mit der Zeitschrift Stern: „Sobald ein Arzt beteiligt ist, sinkt in jedem Fall das Risiko, dass die Selbsttötung misslingt.“
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die nicht als Organspender in Betracht kommen wollen, in einem zentralen Register erfasst werden. Existiert kein solcher Eintrag, so sollen die „nächsten Angehörigen“ gefragt werden, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des potentiellen Spenders bekannt ist. Ist beides nicht der Fall, so können Organe entnommen werden. Interessant ist, dass in vorliegenden Entwurf den Angehörigen kein Entscheidungsrecht zusteht, außer bei Kindern und Jugendlichen, wo die nächsten Angehörigen, in der Regel die Eltern, über die Organentnahme entscheiden sollen.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt somit sogar eine Verschärfung gegenüber dem Vorlauf im vergangenen Jahr dar. Denn nun ist das Recht der Angehörigen, eine Organspende zu widersprechen, ausgeschlossen, womit aus der vormals „doppelten“ Widerspruchslösung nun eine einfache wird. Eine schlechte Idee wird aber nicht durch Wiederholung besser, erst recht nicht, wenn die neue Variante noch fragwürdiger ist als die erste.
Die Grundproblematik der Organspende, nämlich die Unsicherheit des Hirntodkonzepts, wird auch durch den neuen Vorstoß nicht gelöst. Vielmehr versucht nun der Staat auf der Grundlage dieses fragwürdigen Konzepts eine Organabgabepflicht zu begründen. Dass eine Person überhaupt widersprechen muss, ist nämlich ein unzulässiger Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht und in die körperliche Unversehrtheit. Nur eine Zustimmung kann den Eingriff rechtfertigen, Schweigen rechtfertigt nichts.
„Die grundsätzliche Stoßrichtung von Karl Lauterbach, die Ärzteschaft vor seinem ideologischen Karren zu spannen, wird in diesem Gesetzentwurf sichtbar“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins Ärzte für das Leben e.V. „Wir als Ärzte dürfen uns nicht so instrumentalisieren lassen.“
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter aerzte-fuer-das-leben.de