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Ärzte für das Leben e.V.: Beihilfe zum Suizid mit Beruf des Arztes nicht vereinbar

Zur anstehenden Sterbehilfe-Debatte im Bundestag am 13.11.14

Münster – Presseerklärung des Vereins „Ärzte für das Leben“ zur „Orientierungsdebatte“ des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbebegleitung am 13. November 2014

Im Vorfeld der am 13. November im Deutschen Bundestag geplanten „Orientierungsdebatte“ zur gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids stellt der Verein „Ärzte für das Leben“ erneut klar, dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt. Der Verein verweist auf die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, die festhält, dass „Ärztinnen und Ärzte … Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen [haben]. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Ärzte für das Leben e. V. lehnen ausdrücklich gesetzliche Initiativen aus beiden großen Volksparteien ab, die die ärztliche Berufsordnung durch eine Veränderung im familienrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs aushebeln wollen. Prof. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins stellt fest, dass eine Zulassung des ärztlich assistierten Suizids das Verhältnis zwischen Arzt und Patient in Deutschland auf tiefgreifende Weise dauerhaft beschädigen würde.

Wie Prof. Karl Lauterbach in einem Interview in Deutschlandfunk am 17. Oktober 2014 festhielt „ist [es] vollkommen unstrittig, dass die Palliativmedizin… mittlerweile jede Form des Schmerzes komplett in den Griff bekommen kann.“ Der Wunsch nach Sterbehilfe ist also nicht primär eine Folge von körperlichem Leiden, sondern resultiert aus einer seelischen Vereinsamung, vermuteter oder tatsächlicher sozialer Isolation und steigert sich in vielen Fällen bis zur klinischen Depression. „Das Verlangen nach Sterbehilfe ist im Kern letztlich Ausdruck einer übertechnisierten Medizin“, sagt Cullen, „die den Tod nicht akzeptieren will. In einem System wo einerseits keine mitunter auch qualvolle Maßnahme unterlassen wird, um das Leben möglichst lang künstlich zu erhalten, wird das Sterben des Patienten als medizinische Niederlage empfunden, die es ebenfalls technisch zu erledigen gilt. Das Sterben gehört aber zum Leben, wie die Begleitung des Sterbenden zur Kernaufgabe ärztlichen Handelns. Hier zeigt sich die uns vom Schicksal gesetzte Grenze, die wir nicht ändern dürfen. Patiententötung ist niemals Aufgabe, sondern bleibt ein folgenschweres Verbrechen an anvertrautem Menschenleben mit dessen unantastbarer Würde.“


Über Ärzte für das Leben e.V.:

Ärzte für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehende nicht-konfessionelle und unabhängige Gemeinschaft von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für das Leben von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod einsetzt und für die bedrohte Freiheit des Arztberufs, damit Ärzte sich unbeeinflusst von den Interessen Dritter für das Heil ihrer Patienten in hippokratischer Tradition einsetzen können.

Der Themenkreis umfasst dabei die Embryologie, Schwangerschaft („Spätschwangerschaft“), die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, Pränataldiagnostik, eugenische Selektion, gefällige Genmanipulation i. S. von „enhancement“, adulte Stammzelltherapie gegen Embryonenverbrauch, Hilfen bei Behinderung sowie Hirntod und Organspende. Ärzte für das Leben e.V. sind für Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizarbeit, jedoch gegen assistierten Suizid und Sterbehilfe im Sinne von Euthanasie. Zu allen Themen ist ein Austausch mit anderen Fachdisziplinen (Philosophie, Psychologie, Soziologie, Jura, Theologie) erwünscht.

Ärzte für das Leben e.V. wird ausschließlich durch Spenden und die Beiträge seiner Mitglieder unterstützt.