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Ärzte für das Leben e.V.: Empfehlung der Regierungskommission zur Legalisierung der Abtreibung ist ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in Deutschland

Pressemitteilung zur Debatte um § 218

Berlin / Münster. Geht es nach dem Willen der von der Ampelkoalition eingesetzten “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” sollen laut einem SPIEGEL-Bericht vom 08.04.24 unter Berufung auf den noch unveröffentlichten Abschlussbericht Schwangerschaftsabbrüche künftig in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich als rechtmäßig gelten. Die bisherige Regelung wonach Abtreibung in Deutschland rechtswidrig und in den ersten zwölf Wochen im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung lediglich straffrei ist, sei aus aus verschiedenen rechtlichen Gründen „nicht haltbar“. Gleichwohl dürfe es weiter eine Beratungspflicht geben. Für Ärzte für das Leben e.V. sind die insgesamt abgegebenen Empfehlungen der Regierungskommission zur Legalisierung der Abtreibung ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in Deutschland.

„Sollte der Bericht des „Spiegels“ sich bestätigen so wird mit einer gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen der Ampelkommission ein Grundpfeiler der Menschenrechte in Deutschland geschliffen“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.

„Für manche mag der Unterschied zwischen „rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei“ und „legal“ eine juristische Spitzfindigkeit sein, doch bedeutet diese Veränderung eine tektonische Verschiebung im rechtlichen Status des Menschen in seiner vulnerabelsten Phase. Denn ist die Abtreibung, also die Tötung eines Menschen in der Zeit vor seiner Geburt, legal, so genießt das Leben dieses Menschen in dieser Phase keinen rechtlichen Schutz mehr. Hieran ändert eine optionale Beratungspflicht nichts. Das wichtigste Menschenrecht ist aber das Recht auf Leben, welches die Grundlage aller anderen Menschenrechte bildet. Wie die anderen Menschenrechte ist das Recht auf Leben nicht teilbar: Entweder gilt es immer und für alle, oder es gilt so richtig nie und für niemanden“, bekräftigte Cullen.

„Wir können nur hoffen, dass sich die anderen Parteien im Bundestag und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht über die Tragweite dieses Vorschlags im Klaren sind und dafür sorgen, dass er nicht gesetzlich umgesetzt wird. Denn wer das Leben der Schwächsten grundsätzlich zur Disposition stellt, stellt das Leben Aller zur Disposition. Das kann keiner so wollen“, so Cullens Fazit.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de