Berlin – Zur Beratung des FDP-Antrages zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, erklärte der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Rettungsdienste Jens ACKERMANN: Nach der öffentlichen Anhörung im Juli hat die FDP-Bundestagsfraktion die nächstmögliche Gelegenheit genutzt, um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes voranzutreiben und ihren Antrag erneut in den Ausschuss eingebracht. Die Beratung hat gezeigt, dass alle Fraktionen im Deutschen Bundestag die Auffassung der FDP vertreten, dass eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes notwendig ist. In der Ausschusssitzung musste die Bundesregierung endlich einen konkreteren Zeitplan vorlegen. Nach Aussage der Bundesregierung wird im ersten Halbjahr 2008 eine Expertengruppe unter Beteiligung der Länder einberufen, um Detailfragen zu erörtern. Ziel sei dann einen Referentenentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2008 vorzulegen.
In der Sitzung hat sich gezeigt, welche Punkte weiterhin strittig sind. Die Kompetenzabgrenzung zwischen den Rettungsassistenten und den Notärzten, die Ausbildungsvergütung- und dauer, die Zugangsvoraussetzungen und die Übergangsvorschriften für alte Rettungsassistenten müssen nun geregelt werden.
Die Koalition lehnt den FDP-Antrag ab, obwohl er sich im Wesentlichen auf das Konsenspapier der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, in der alle Beteiligten vertreten sind, beruft. Die Fraktionen der Koalition scheinen mehr die Interessen einzelner Verbände zu vertreten, als dass sie die Anliegen der Rettungsassistenten und Patienten wirklich ernst nehmen.
Die FDP sieht sich mit ihrem Antrag bestätigt. Sie wird die Bundesregierung beim Wort nehmen und auch weiterhin die Novellierung vorantreiben – im Sinne der Rettungsassistenten und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.