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Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß

Pressemitteilung

Berlin – Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Rauchverbot

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Rauchverbot erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Das oberste Gericht hat in seinem Grundsatzurteil strikte und absolute Rauchverbote in allen Kneipen für vermassungsgemäß erklärt. Zugleich fordert es Nachbesserungen für die Rauchverbote in Einraumkneipen, wie sie in den meisten Bundesländern gelten. Wenn Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen sind, müssten sich auch Einraumkneipen als Raucherlokale kennzeichnen dürfen.

Mit dem Urteil ist nun alles wieder offen. Die Bundesländer sind jetzt aufgefordert, bis zum 31.12.2009 ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu fassen. Diese Chance muss von den Ländern ergriffen werden, um eine einheitliche Gesetzeslage zu schaffen. Nur so kann Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden. Notwendig sind klare Regelungen. Jede Ausnahmeregelung führt zu einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung betroffener Gruppen.

Mehrere repräsentative Umfragen des Deutschen Krebsforschungszentrums haben ergeben, dass es bei der Bevölkerung eine große Zustimmung für einen umfassenden Nichtraucherschutz gibt. Weiterhin wünschen sich die Menschen eine für alle Bundesländer einheitliche Gesetzgebung. Die gegenwärtige Zersplitterung der gesetzlichen Regelungen mit den vielen Ausnahmen führt bei ihnen zu einer Rechtsunsicherheit.

Die Meinung der Bevölkerung muss in den Neufassungen der Gesetze Berücksichtigung finden. Die italienische Regelung hat gezeigt, dass ein striktes Rauchverbot von 80 Prozent der Bevölkerung befürwortet wird und auch bereits nach fünf Monaten der Verkauf von Zigaretten um 13 Prozent zurückging. Es ist zu erwarten, dass sich dieser positive Trend auch in Deutschland durchsetzt. Nur mit einem absoluten Rauchverbot kann letztlich das vorrangige Ziel des Gesundheitsschutzes realisiert und gewährleistet werden.