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Ab dem 28. Oktober sind Schutzimpfungen gegen Neue Grippe in 130 Impfpraxen möglich

Saarland startet Impfaktion

Saarbrücken – Schutzimpfungen gegen Neue-Influenza-Grippe beginnen in 130 Impfpraxen

– Zwei Hotlines bieten Bürgern umfassende Information zu Impfung und Ablauf

– Tipps und Hinweise auch unter http://www.justiz-soziales.saarland.de – Flyer kostenlos erhältlich

– Kein anderer Impfstoff für Landesregierung

– Wöchentlich werden 25.000 Dosen von Impfstoff erwartet

„Der Start der Schutzimpfung gegen die Neue-Influenza-Grippe steht kurz bevor: ab Mittwoch, dem 28. Oktober können sich die Saarländer in 130 Impfpraxen impfen lassen. Wir haben in den letzten Wochen die personellen und logistischen Strukturen für die Impfung einer großen Zahl von Menschen geschaffen. Damit ist gewährleistet, dass flächendeckend im Saarland die Impfungen anlaufen können“, so Staatssekretär Wolfgang Schild.

„Die Schutzimpfung ist dringend erforderlich, um eine mögliche zweite Pandemie-Welle wirksam einzudämmen“. Eine Gefahr könne vor allem durch eine Veränderung des Virus entstehen, die durch das Aufeinandertreffen des saisonalen Grippevirus mit dem H1N1-Virus möglich sei. „Durch jede einzelne Impfung nehmen wir dem Virus Angriffsfelder und verringern damit die Chance, dass er mit der saisonalen Grippe zusammentreffen und sich verändern kann.“

Schild machte deutlich, dass das Saarland wie alle anderen Bundesländer auch den Impfstoff Pandemrix der Firma Glaxo Smith Kline bestellt habe. Diese Entscheidung, die zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Pandemie im Mai getroffen wurde, war getragen von der Notwendigkeit, möglichst vielen Bundesbürgern einen Impfstoff zur Verfügung zu stellen. „Wir haben uns daher bewusst für Pandemrix entschieden, weil dieser Impfstoff für viele Menschen ein Schutz bietet und vor allem der ein breites Schutzspektrum abdeckt. Andere Firmen waren nicht in der Lage so große Mengen zu liefern. Der Impfstoff Pandemrix ist aber genauso sicher wie der nicht verstärkte Impfstoff“, so Schild.

Wir werden die insgesamt 600.000 Dosen Impfstoff jedoch in wöchentlichen Lieferungen erhalten. Für die ersten Wochen sind uns wöchentlich ca. 25.000 Impfdosen zugesagt worden. Wir werden daher jeder Impfpraxis in den ersten Wochen nur ca. 100 Impfdosen zur Verfügung stellen können. In den Folgewochen erwarten wir größere Liefermengen“.

Damit sich die Saarländer informieren können, wurden zwei Hotlines eingerichtet: Unter der Tel.-Nr. 0681 501 3694 gibt es allgemeine Informationen zur Neuen-Influenza-Grippe A/H1N1. Fragen zur Schutzimpfung oder zum Ablauf sowohl für Bürger, als auch für Impfpraxen beantworten die Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums unter der Tel.-Nr. 0681 501 3695. Wichtige Hinweise und Informationen zur Schutzimpfung gibt es auch auf der Website des Ministeriums unter http://www.justiz-soziales.saarland.de. Auch kann kostenfrei ein Info-Flyer bestellt werden. Auch werden die Impfpraxen in Anzeigen und mit Info-Postern veröffentlicht.

Staatssekretär Schild macht jedoch darauf aufmerksam, dass nicht jede Hausarztpraxis eine Impfung durchführen kann. „Der Impfstoff ist nicht frei verfügbar und muss in größeren Einheiten verimpft werden. Daher ist es nicht möglich, dass jeder Hausarzt die Schutzimpfung gegen die Neue Influenza durchführt. Wer sich impfen lassen will, kann einen Impftermin in einer Impfpraxis seiner Wahl vereinbaren. Betriebsärzte können Mitarbeiter in Betrieben impfen. Gesundheitsämter organisieren die Impfung für Schlüsselpersonal im Bereich Sicherheit und öffentliche Ordnung

Die Impfung wird von allen Krankenversicherungen gezahlt. Die Entrichtung einer Praxisgebühr ist nicht notwendig. Alle Versicherten sollten ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Auch ist es wichtig, den Impfausweis mitzubringen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird in den Impfpraxen eine Impfkarte zur Dokumentationszwecken nach der Impfung ausgestellt. Vor der Impfung erhalten die Patienten in den Impfpraxen einen Aufklärungsbogen. Diesen finden Sie auch anliegend als Download.

Bewohner von Altenheimen und Senioreneinrichtungen, aber auch von Einrichtungen der Fürsorge können von den Ärzten der Impfpraxen geimpft werden. Diese nehmen auch Impfungen gegen die Neue Influenza in den Einrichtungen wahr. Auch Patienten, die nicht zu den Impfpraxen kommen können, werden nach dem Impfkonzept des Saarlandes von den Ärzten der Impfzentren geimpft. Bei Engpässen kann auch eine Impfung durch Ärzte der örtlichen Gesundheitsämter erfolgen. Die Gesundheitsämter organisieren die Impfung für Schlüsselpersonal im Bereich Sicherheit und öffentliche Ordnung. Für Kinder und HIV-Patienten gibt es eigene Impfpraxen im Saarland. Schwangere sollen nach der Empfehlung der Impfkommission mit einem nicht verstärkten Impfstoff geimpft werden. Dieser sei in den kommenden Wochen auch im Saarland für Schwangere verfügbar.

Hintergrund:

Auch wenn die Erkrankungen in Deutschland und im Saarland überwiegend milde verlaufen sind, wird chronisch kranken Menschen und immungeschwächten Personen von der Ständigen Impfkommission ebenso wie Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen oder Einrichtungen der Fürsorge eine Impfung empfohlen. Die Impfkommission und das zuständige Paul Ehrlich Institut empfehlen immungeschwächten Personen eine zweimalige Impfung. Kinder sollten zweimal mit der halben Impfdosis geimpft werden. Die Ständige Impfkommission weist darauf hin, dass die Impfung im Zweifelsfall nach individueller Nutzen-Risikoabwägung vorgenommen werden soll. Das gilt besonders für chronisch Kranke, Kinder und Schwangere. Schwangere sollten mit einem nicht adjuvantierten Spalt-Impfstoff geimpft werden.

Der neue Impfstoff ist, wie Arzneimittel allgemein, sicher und unterliegt der Zulassungspflicht gemäß dem Arzneimittelgesetz. Daher durchlaufen Impfstoffe ein Zulassungsverfahren, in dem neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde überprüft werden. Für die Zulassung ausschlaggebend ist dabei u.a. der Nachweis eines positiven Nutzen- Risiko-Verhältnisses. Die Zulassung und Anwendung eines Impfstoffes gegen die neue Influenza beruht auf der jahrelangen Erfahrung mit Grippeimpfstoffen und ergänzenden Untersuchungen von Musterimpfstoffen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass bei breiter Anwendung eines neuen Arzneimittels bislang unerwartete Nebenwirkungen entdeckt werden. Die Erfahrung zeigt, dass solche Nebenwirkungen – wenn überhaupt – sehr selten auftreten.

Seit den ersten Erkrankungsfällen in Mexiko im März diesen Jahres kam es im Saarland seit Anfang Juli – so Staatssekretär Wolfgang Schild – zu 270 bestätigten Fälle der Neuen-Influenza. „Die Erkrankungszahlen sind zwar in den letzten Wochen rückläufig gewesen, jedoch rechnen wir mit einem weiteren Anstieg in den kommenden Wintermonaten. Der Höhepunkt der Erkrankungen dürfte wie bei der saisonalen Grippe in den Monaten Februar und März erreicht werden“.