Berlin – Der Deutsche Bundestag beschließt heute mit dem ‘Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung – AMNOG’ auch die Einrichtungen der unabhängigen Patientenberatung. Dazu erklärt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB):”Mit der unabhängigen Patientenberatung erhalten Patienten und Versicherten verlässliche Informations- und Beratungsangebote, damit sie ihre Rechte besser durchsetzen können. Gleichzeitig wird die nun verankerte Berichtspflicht über die Anfragen und Beschwerden eine patientenorientierte Rückmeldefunktion in das Gesundheitssystem gewährleisten. Bei der nun vorliegenden Regelung wurde auf die erforderliche Unabhängigkeit, Neutralität, Kompetenz, regionale Vernetzung z.B. auch mit der Selbsthilfe und Evidenz der kostenlosen Beratung geachtet.
Bis Ende dieses Jahres wird das bisherige Modellvorhaben die Beratung sicherstellen – und da die Ausschreibung um die beste Beratungsqualität voll im Zeitplan ist, bin ich zuversichtlich, dass wir mit Beginn des neuen Jahres eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung als Regelversorgung haben werden.
Bisher wurde die Unabhängige Patientenberatung im Rahmen von Modellvorhaben gefördert. Diese werden unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und Strukturen in die Regelversorgung überführt und angemessen finanziert aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und jetzt auch freiwillig von den privaten Krankenversicherungen (PKV).”
Weitere Informationen unter http://www.patientenbeauftragter.de