Berlin – Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit der Festlegung von weiteren 130 Wirkstoffen die Grundlage dafür geschaffen, dass ab 1. November weitere Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreit werden können. Dabei handelt es sich um Medikamente, die bei großen Volkskrankheiten eingesetzt werden, wie Blutdrucksenker, bestimmte Magenmittel aber z.B. auch Schmerzmittel und Asthmamittel.
Die Zuzahlung für diese Arzneimittel entfällt, wenn die Hersteller die Preise auf 30 % und mehr unterhalb des Festbetrags senken. Erste Preissenkungen sind bereits bekannt geworden. Die niedrigeren Preise bedeuten für die gesetzliche Krankenversicherung eine Entlastung und für die Versicherten, dass sie Zuzahlungen sparen können. In welchem Umfang die Arzneimittelhersteller auf die erweiterte Möglichkeit reagieren und ihre Preise senken, wird sich im Laufe des nächsten Monats zeigen.
Seit Juli 2006 können durch das Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) Arzneimittel mit Preisen von 30 % und mehr unterhalb des Festbetrags von der Zuzahlung befreit werden.
Beim Start dieser neuen gesetzlichen Regelung ha tten zahlreiche Generikahersteller ihre Präparate teilweise bis zu 40 % günstiger angeboten. Derzeit stehen 2.687 Präparate zur Verfügung, für die keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss. Generikahersteller haben weitere Preissenkungen angekündigt.
Auf unserer Internetseite http://www.bmg.bund.de finden Sie unter dem Link zuzahlungsbefreite Arzneimittel weitere Informationen und Hintergrundmaterial sowie eine Liste der bisher von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel.