Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


9. EUROFORUM-Jahrestagung „Nahrungsergänzungsmittel“

OPC-Urteil sorgt für Wirbel

Frankfurt am Main/Düsseldorf, 22. Oktober 2008 – Das OPC-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2007 sorgt weiterhin für Unklarheit bei der Einordnung von Zusatzstoffen. Demnach sind nur die Stoffe den Zusatzstoffen gleichgestellt, die weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden. Welcher Stoff als „charakteristisch“ gilt, ist im Sinne von §2 Abs.3 LFGB nicht eindeutig definiert. Entsprechend wäre ein Stoff, so lange er eine „charakteristische Zutat“ des Nahrungsergänzungsmittels (NEM) ist, nicht gleichgestellt und somit nicht zulassungspflichtig. Die Konsequenzen der fehlenden Begriffsbestimmung diskutieren auf der 9. Jahrestagung „Nahrungsergänzungsmittel“ (22. und 23. Januar in Frankfurt am Main) Gerhard Bialonski, Ministerialrat des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, und Dr. Axel Preuß, Leiter des Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes. Weitere Themen der Konferenz sind Kennzeichnung, Werbung und Höchstmengen von NEM sowie europäische Vorschriften und länderspezifische Regelungen für die Herstellung, Vermarktung und den NEM-Vertrieb. Das vollständige Programm der Konferenz: http://www.euroforum.de

Kontrollinstanzen der Health-Claims-Verordnung Ziel der Health-Claims-Verordnung ist es, eine Harmonisierung und Rechtssicherheit im europäischen Markt zu bewirken. Derzeit existiert noch keine einheitliche Liste, die der Lebensmittelindustrie vorgibt, welche Aussagen ohne ein kosten- und zeitintensives Zulassungsverfahren frei verwendet werden dürfen. Eine Übergangsvorschrift soll über die unklare Rechtslage hinweg helfen. Peter Loosen (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) erläutert die Anpassungsfristen und informiert über Anforderungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei wissenschaftlichen Nachweisen. Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erklärt, wie Anträge nach Artikel 15 und 18 gestaltet werden sollten und welche Kriterien vor der Weitergabe an die EFSA von den Mitgliedsstaaten geprüft werden. Über Harmonisierungstendenzen in Europa und spricht Katarina Wagner (EAS) und stellt aktuelle Fälle des Europäischen Gerichtshof vor.

Höchstmengen: Herausforderung für Hersteller Die Festlegung von einheitlichen Höchstmengen ist nicht nur für den freien Warenverkehr von NEM und angereicherten Lebensmittel erforderlich. Sie dient vor allem dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Vermeidung von Risiken infolge einer Überdosierung von bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen. Den derzeitigen Diskussionsstand über die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung von Höchstmengen schildert Dr. Martina Hagen, GlaxoSmithKline Consumer Health Care. Die Besonderheiten bei der Forschung mit NEM und den Einfluss auf das Produktmarketing, stellt Dr. Peter Prock, Präsident der European Nutraceutical Association, vor.