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8 der Top 10 EU-weit umsatzstärksten Arzneimittel sind Biopharmazeutika

Zahl des Monats Mai 2014

Berlin –

  • Biopharmazeutika haben europaweit eine hohe Relevanz für die Versorgung der Patienten mit hochwirksamen, aber kostenintensiven Therapien: 8 der Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel in Europa sind Biopharmazeutika.
  • Die gute Nachricht für Patienten und das Gesundheitswesen: 7 dieser umsatzstarken Biopharmazeutika werden bis 2020 ihren Patentschutz verlieren, was den Markteintritt der Nachahmerpräparate, den sogenannten Biosimilars, ermöglicht.
  • Mit Biosimilars werden mehr Patienten Zugang zu diesen Therapien erhalten, bei gleichzeitig sinkenden Kosten.

Auswertungen des Marktforschungsinstituts IMS HEALTH haben ergeben, dass 8 der Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel patentgeschützte Biopharmazeutika sind. Biopharmazeutika haben einen hohen Stellenwert in der Behandlung von Krankheiten wie Krebs, Rheuma und Schuppenflechte. Es sind hochwirksame, aber auch sehr hochpreisige Arzneimittel.


Bis 2020 werden voraussichtlich 7 dieser 8 Biopharmazeutika ihren Patentschutz in Europa verlieren. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Nachfolgepräparate – sogenannte Biosimilars – in Europa auf den Markt gebracht werden dürfen. Bevor Biosimilars eine Marktzulassung erhalten, müssen sie das strenge europäische Zulassungsverfahren bei der EMA durchlaufen, bei dem sie ihre Gleichwertigkeit mit dem Referenz-Biopharmazeutikum nachweisen.


Der Markteintritt von Biosimilars hat gleichzeitig positive Effekte für die Patienten und für die Krankenkassen: Trotz ihres hohen Zulassungs- und Produktionsaufwands sind Biosimilars regelmäßig deutlich preiswerter als ihre Referenzarzneimittel. Das entlastet einerseits die Krankenkassen, andererseits eröffnet dies aber auch die Möglichkeit, mehr Patienten zu geringeren Kosten mit hochwirksamen Arzneimitteln zu behandeln und in Folge die Patientenversorgung zu verbessern.


Genug gute Gründe also, den Biosimilars jetzt den Weg zu bereiten. Als probates Mittel, die Versorgung mit Biosimilars zu verbessern, haben sich Verordnungsquoten für Biosimilars auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen bewährt. Sachsen, Bremen und Westfalen-Lippe gehen hier mit gutem Beispiel voran. Dort sind Verordnungsquoten derart ausgestaltet, dass die Therapiefreiheit des Arztes stets gewährleistet bleibt, während gleichzeitig die begrenzten finanziellen Mittel für die bestmögliche Arzneimitteltherapie eingesetzt werden. Zudem wurde vereinbart, dass bisher unbehandelte Patienten neu auf Biosimilars eingestellt werden.

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