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7. AOK-Ausschreibung lässt keinen Raum für Generikawettbewerb

Pro Generika zur siebten AOK-Wirkstoffausschreibung:

Berlin – Zu der jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten siebten gemeinsamen Rabattvertrags-Ausschreibung der AOK-Gemeinschaft erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

“Diese Ausschreibung ist ein absolutes Novum, denn sie enthält Wirkstoffe, die aktuell noch unter Patentschutz stehen. Damit starten die Krankenkassen erstmals eine Ausschreibung, bevor Generikaunternehmen überhaupt in den Wettbewerb einsteigen können.”

Dies ist beispielsweise bei dem noch patentgeschützten Neuroleptikum „Zyprexa“ (Olanzapin) der Fall, für das aktuell gut 120 gesetzliche Krankenkassen, darunter auch viele AOKen, exklusive Rabattverträge für über 46 Millionen GKV-Versicherte abgeschlossen haben. Der Patentschutz endet im September 2011.

Geht ein solcher Rabattvertrag über den Patentablauf hinaus, wie es aktuell zunehmend der Trend ist, behält der Erstanbieter seine Marktdominanz, da die Apotheken auch nach dem Patentablauf nur dieses Präparat abgeben müssen. Und das, obwohl deutlich preisgünstigere Generika auf dem Markt sein werden. Für einen Wirkstoff, der die Krankenkassen nach Listenpreisen derzeit rund 290 Millionen Euro kostet, kommt der Wettbewerb damit auch nach Ende des Patentschutzes erst gar nicht in Gang. Stattdessen wird der exklusive Rabattvertrag über „Zyprexa“ unmittelbar mit Beginn der AOK-Verträge Anfang April 2012 an den exklusiven Ausschreibungsgewinner übergehen. Damit nimmt insgesamt der Anreiz für Generikaunternehmen auf den Markt zu kommen rapide ab.

„Das Beispiel zeigt: Diese Praxis untergräbt die notwendigen Grundlagen des Wettbewerbs, auf die die Krankenkassen und Generikaunternehmen angewiesen sind“, kommentiert Bretthauer diese Entwicklung. „Nachhaltiger Wettbewerb auf dem generikafähigen Arzneimittelmarkt braucht Rahmenbedingungen, die die Krankenkassenmärkte für alle Anbieter öffnet. Denn je mehr Anbieter auf dem Markt sind, umso dynamischer entwickelt sich der Preiswettbewerb und umso höher sind die Einsparungen für die GKV.“

Darüber hinaus appelliert Pro Generika mit Nachdruck an die AOK, realistische Lieferfristen vorzusehen und das Zeitfenster zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn auf mindestens sechs Monate zu vergrößern. Sonst wird sich das Chaos in den Apotheken im zweiten Quartal des nächsten Jahres mit großer Wahrscheinlichkeit wiederholen. „Realistische Lieferfristen helfen schließlich allen“, so Bretthauer, „vor allem aber dem Patienten“.