Berlin – Seit Beginn des Jahres 2018 sind 55 % der exklusiven Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen im 1-Partner-Modell ausgeschrieben worden (9 % für zwei Anbieter, 36 % für drei Anbieter). Dieses Vorgehen birgt Risiken für die Versorgung bei den einzelnen Wirkstoffen.
- 55 % der gestarteten exklusiven Arzneimittelausschreibungen bürden die Verantwortung für die Versorgung der Versicherten nur einem Hersteller auf.
- Dies erhöht die Marktverengung auf Wirkstoffebene und gefährdet die Nachhaltigkeit der Versorgung.
- So wurden 2017 bereits 96,9 % der Versorgung mit dem u. a. in der Rheumatherapie wichtigen Methotrexat und 100 % beim Antibiotikum Doxycyclin von nur drei Unternehmensgruppen gestemmt.
Der immense Kostendruck auf generische Hersteller durch immer weiter abgesenkte Festbeträge, gesetzliche Abschläge und die „Alles-oder-Nichts“-Preislogik bei den Rabattverträgen senkt die Attraktivität des Marktes seit Jahren und gefährdet somit die Nachhaltigkeit der Versorgung.
Wird dann noch die Versorgung einer großen Anzahl von Patienten ausschließlich an nur einen Hersteller delegiert, sind andere Hersteller für die Laufzeit des Vertrages von der Versorgung ausgeschlossen. Sie müssen ihre Produktion herunterfahren, wichtige Versorgungskapazitäten stehen nicht zur Verfügung.
Schon der erste Pharmadialog der Bundesregierung appellierte daher an die Krankenkassen, die Praxis der Einfachvergabe zugunsten einer Mehrfachvergabe zu überdenken. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände und der pharmazeutische Großhandel sprechen sich für eine generelle Mehrfachvergabe bei Generikarabattverträgen aus. Dem hat sich im Sommer auch die Gesundheitsministerkonferenz angeschlossen. Dabei ist die Mehrfachvergabe eine einfach umzusetzende Maßnahme und hat ausschließlich positive Effekte: Je mehr Unternehmen mit der Versorgung der Versicherten einer Krankenkasse beauftragt werden, desto mehr Liefersicherheit und Stabilität.