Saarbrücken – Mit der Verleihung von 50 Prämienpreisen im Wert von insgesamt 160.000 Euro durch die Unfallkassen im Saarland wird der Stellenwert von Arbeits- und Gesundheitsschutz positiv hervorgehoben. Es zeigt: Prävention im Betrieb lohnt sich, so Gesundheitsminister Georg Weisweiler anlässlich der Verleihung der Präventionsprämien der Unfallkasse Saarland am Montag. Mit dem Preis wird erfolgreiche Präventionsarbeit bei den saarländischen Städten und Gemeinden, den freiwilligen Feuerwehren, der Landesverwaltung sowie den Unternehmen von Land und Kommunen belohnt. Durch diese Prämienverleihung werden zusätzliche Anreize für mehr Unfallverhütung und Prävention auf der betrieblichen Ebene geschaffen und der Stellenwert des Themas wird hervorgehoben, betonte der Minister bei der Verleihung.
Auch in der Landesregierung hat die Gesundheitsprävention einen hohen Stellenwert. Bereits zum 7. Mal wird in diesem Jahr die Kampagne Saarland gegen Darmkrebs durchgeführt und legt den Schwerpunkt nun auf die betriebliche Vorsorge. Zudem bietet die saarländische Landesverwaltung Seminare zum Thema Gesundheitsschutz oder Sportangebote für ihre Beschäftigten an.
Minister Weisweiler weiter: Die Grundlagen für präventives Verhalten werden im Kindergarten gelegt. Die Unfallkasse Saarland ist hier ein unverzichtbarer Partner, um mit den anderen in diesem Arbeitsfeld tätigen Institutionen wie z.B. dem Landessportverband, der Polizei, dem ADAC, den Kommunen und Schulen die konkrete Arbeit noch weiter zu vernetzen.
Hintergrund: Rund 400.000 Versicherte gehören im Saarland unter das Dach der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst fallen auch die Schülerunfallversicherung mit den Kindern in den Kindertageseinrichtungen, die Schüler und Studenten genauso wie die ehrenamtlich Tätigen, die Haushaltshilfen und Pflegepersonen in Privathaushalten unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wichtigste Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Prävention und Rehabilitation), der Schadensausgleich bei Eintritt des Versicherungsfalls und die Entschädigung durch Geldleistung, die durch Körperverletzung oder Tötung infolge von Arbeitsunfällen oder durch Berufskrankheiten entstehen. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungszweigen wird die gesetzliche Unfallversicherung allein von den Arbeitgebern finanziert.