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3,6 Millionen Euro zusätzlich für Einrichtungen der Behindertenhilfe

Mehr Geld für die Betreuung von Menschen mit Behinderung

Hamburg – An die Qualität der Betreuung von behinderten und anderen hilfebedürftigen Menschen werden hohe Anforderungen gestellt. Um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Wohnungslosenhilfe weiter zu fördern und zu sichern, werden die Vergütungspauschalen für ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zum 1. Januar 2008 um 1,4 Prozent erhöht. Darauf haben sich die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) und die freigemeinnützigen sowie privatwirtschaftlichen Verbände verständigt. Den Trägern der Einrichtungen werden damit insgesamt rund 3,6 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit der Anhebung der für die Betreuung zu zahlenden Vergütungspauschalen wird insbesondere der in diesem Dienstleistungsbereich maßgeblichen Tarifentwicklung Rechnung getragen. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram: “Durch die Einigung auf eine einheitliche Anpassungsrate wird es allen Leistungsanbietern nun in gleichem Maße ermöglicht, diesen zusätzlichen Aufwendungen ohne Einschränkung in der Betreuungsqualität zu begegnen und die Betreuungsleistungen weiterhin von qualifizierten Fachkräften erbringen lassen zu können.”