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2,9 Prozent mehr Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte
Zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages tritt am 1. April 2016 in Kraft

Presse-Information

Eppstein – Um 2,9 Prozent erhöhen sich ab dem 1. April 2016 die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland. Dann tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages in Kraft. Anfang vergangenen Jahres hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) – in Hamburg auf den neuen Vertrag geeinigt. Die erste Stufe – ein Plus von mindestens 100 Euro brutto – galt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015.

Ebenfalls zum 1. April 2016 werden die monatlichen Ausbildungsvergütungen erhöht. Sie betragen dann im ersten Ausbildungsjahr 750 Euro, im zweiten 790 und im dritten 840 Euro.

Mit dieser Stufe beginnt die dann gültige Gehaltstabelle in den ersten drei Berufsjahren bei 1.794,00 Euro brutto. Je nach Qualifikation können die Zahnmedizinischen Fachangestellten in höhere Tätigkeitsgruppen (TG) eingestuft werden und erhalten entsprechende prozentuale Aufschläge von 7,5 Prozent (in TG II), 17,5 Prozent (in TG III), 25 Prozent (in TG IV) und 30 Prozent (in TG V). Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus den Tätigkeitsgruppen IV und V erhöhen sich die Zuschläge auf 30 bzw. 35 Prozent, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

„Wir freuen uns, dass wir dieses Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen erzielen konnten“, erklärt dazu Vizepräsidentin Carmen Gandila. „Allerdings ist der erhoffte positive Effekt auf die anderen Kammerbereiche bisher ausgeblieben. Nach wie vor stellen sich nur Zahnärzte und Zahnärztinnen aus Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland der Verantwortung als Arbeitgeber und dokumentieren diese durch das Abschließen von Tarifverträgen. Das ist umso erstaunlicher, da der Fachkräfteengpass im Beruf ZFA inzwischen von allen Seiten bestätigt wird und die Tarifverhandlungen auch in anderen Bundesländern auf großes Interesse gestoßen waren. Deshalb appellieren wir wiederholt an die Arbeitgeber: Zeichnen Sie diesen Tarifvertrag nach und zeigen Sie damit den Schulabsolventen, den Auszubildenden und den ausgebildeten Fachkräften, dass der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r eine finanzielle Perspektive hat, Chancen für die persönliche und berufliche Entwicklung bietet und auch gesellschaftlich anerkannt ist.“

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 gegründet. Als unabhängige Gewerkschaft vertritt er die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen. Für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte hat er bundesweite Tarifverträge abgeschlossen. Der Tarifpartner für Zahnmedizinische Fachangestellte – die AAZ – vertritt derzeit Arbeitgeber aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland. Mehr Informationen unter www.vmf-online.de.