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24/7

Zahl des Monats August 2019:

Berlin – Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung wird derzeit energisch vorangetrieben: 2020 soll das eRezept kommen, ein Jahr später die elektronische Patientenakte (ePA). Dann kann der Patient im Idealfall alle Medikamente, die er eingenommen hat oder einnimmt, auf einer App einsehen. Damit er aber wirklich davon profitiert, müssen die Daten nach Auffassung von Pro Generika zu jedem Zeitpunkt – also 24 Stunden am Tag und 7 Tage pro Woche – aktuell sein.

  • Dies kann nur gelingen, wenn der Apotheker bzw. der Leistungserbringer die Information bei der Abgabe eines Medikaments oder Hilfsmittels tagesaktuell in die ePA einspeist.
  • Momentan sieht es so aus, als würden sich einige ePA-Systeme auf Abrechnungsdaten der Krankenkasse stützen. Auf diese Weise kämen die Informationen aber mit bis zu einem halben Jahr Verzögerung ins System– und das kann keine Therapieverbesserung bringen.

Mit einer technischen Schnittstelle ließe sich das System perspektivisch außerdem nutzen, um dem Patienten Zugriff auf einen digitalen Beipackzettel zu ermöglichen. Schon jetzt suchen Patienten häufig im Internet nach Informationen zu ihren Arzneimitteln. Über eine solche Schnittstelle könnten die Hersteller auch Anwendungshinweise – z.B. als Video oder Schaubild – zur Verfügung stellen und den Patienten so den Umgang mit komplexeren Medikamenten (etwa einem Asthma-Spray) erleichtern. Wichtig ist dabei, dass einheitliche technische Strukturen etabliert werden, um den Bedienungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Soll die Therapie durch eRezept und ePA tatsächlich verbessert werden, muss außerdem sichergestellt werden,

  • dass das abgegebene Arzneimittel nicht nur auf Wirkstoffebene, sondern mit Handels- und Wirkstoffnamen, Dosierung, Anzahl und Darreichungsform in der ePA eingesehen werden kann und dort auch sämtliche verordneten Hilfsmittel verzeichnet sind.
  • dass Patienten auch andere apothekenpflichtige Arzneimittel wie z.B. OTC-Arzneimittel in ihre ePA eintragen lassen können.
  • dass die Datenhoheit beim eRezept und bei der ePA nur in der Hand der Patienten liegt.
  • dass das eRezept für Arzneimittel und verordnungsfähige Hilfsmittel parallel eingeführt wird, um Doppelstrukturen zu vermeiden und um einen vollständigen Überblick über die verordneten Produkte zu erhalten.

Unser Positionspapier dazu finden Sie hier.