Berlin –
- 218 Mio. Euro „Generikarabatt“ mussten Generikaunternehmen im Jahr 2012 – zusätzlich zu den laut Bundesgesundheitsministerium 2,4 Mrd. Euro Preisnachlässen aus Rabattverträgen im Jahr 2012 – als unbefristete gesetzliche Zwangsrabatte an die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung abführen.
- Die hohe Abdeckung des Generikamarktes mit Rabattverträgen macht gesetzliche Zwangsrabatte entbehrlich.
- Zudem verfügen allein die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds über ein Finanzpolster von fast 30 Mrd. Euro.
Im Jahr 2012 mussten Generikaunternehmen Zwangsabschläge auf Generika von insgesamt 218 Mio. Euro an die GKV und PKV abführen. Im ersten Halbjahr 2013 betrug die Höhe der geleisteten „Generikarabatte“ bereits fast 110 Mio. Euro (Quelle: IMS HEALTH). Grundlage ist der seit dem 1. April 2006 gesetzlich festgeschriebene sogenannte Generikarabatt in Höhe von 10 %, der zudem unbefristet ist.
Damit kamen für die Unternehmen zu den vom BMG für 2012 angegebenen 2,4 Mrd. Euro Preisnachlässen aus Rabattverträgen, die ganz überwiegend von Generikaunternehmen zu tragen sind, noch einmal 218 Mio. Euro an Belastungen hinzu. Dabei haben alle Generika- und Biosimilarunternehmen zusammengenommen im Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung lediglich einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro (zu Herstellerabgabepreisen).
Darüber hinaus verursacht die Abwicklung des Generikaabschlags erhebliche Bürokratiekosten bei den Krankenkassen, den Apotheken und den Generikaunternehmen. Schließlich ist der Generika-Zwangsrabatt auch angesichts der Milliardenüberschüsse im Gesundheitssystem nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber ist daher gefordert zu handeln und den unbefristeten Generikaabschlag ersatzlos zu streichen.
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