Berlin – 19. Oktober 2022
Gesundheitspolitische Diskussion um Ambulantisierung und MVZ-Regulierung nimmt Fahrt auf!
Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich der Ambulantisierung die Förderung der ambulanten Erbringung bislang stationär erbrachter Leistungen durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren vor, um eine ambulante und kurzstationäre Versorgung sicherzustellen. Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat im Oktober Empfehlungen vorgestellt, die bereits zum Jahreswechsel greifen sollen. Krankenhäusern soll ab dem 1. Januar 2023 gestattet werden, stationäre Behandlungen, als Tagesbehandlungen durchzuführen. Das BMG will im kommenden Jahr prüfen, inwieweit durch Hybrid-DRG diese Leistungen auch für den vertragsärztlichen Bereich erbracht werden können.
Auch das andere Thema um investorengetragene MVZ ist verstärkt in Bewegung geraten. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) warnte vor der weiteren Durchdringung der MVZ mit Investorenkapital. Die Bundesländer haben in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) das BMG aufgefordert, Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass Fremdinvestoren von der Gründung und dem Betrieb von MVZ ausgeschlossen werden. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) möchte, dass von Finanzinvestoren gegründete MVZ weiterhin Teil der Versorgung sein, wobei mit „geeigneten regulatorischen Maßnahmen möglichen Fehlentwicklungen“ entgegengewirkt werden soll.
Folgende Referenten haben für die Tagung zugesagt:
- Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender AOK NordWest
- Prof. Dr. Andreas Beivers, Studiendekan der Hochschule Fresenius
- Anne-Kathrin Klemm, Vorständin BKK Dachverband e.V.
- Hans-Dieter Nolting, Geschäftsführer IGES Institut GmbH
- Justin Rautenberg, Senior Manager Project Development, OptiMedis AG
- Prof. Dr. Karsten Scholz, Leiter Dezernat Recht, Bundesärztekammer
- Michael Weller, BMG, Leiter Abteilung Krankenversicherung
- Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am BSG a. D.
- Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Universität Augsburg
Einzelheiten zum diesjährigen Programm und zu den Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: