Berlin – Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, nachhaltige Schritte für eine sektorenübergreifende Versorgung einzuleiten. Heute bestehen einzelne Ansätze wie die sektorenübergreifende Nutzenbewertung des GBA und die ASV, aber kein grundlegender Ansatz. Eine Reform zur Weiterentwicklung des stationären und ambulanten Systems muss Veränderungen in der Bedarfsplanung, Zulassung, Vergütung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung beinhalten.
Ein weiteres bedeutendes gesundheitspolitisches Thema ist die Zunahme von MVZ mit angestellten Ärzten bei gleichzeitigem Rückgang der niedergelassenen Ärzte in Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Seit mehreren Jahren erwerben zudem vermehrt Finanzinvestoren Arztpraxen bestimmter Fachrichtungen und integrieren die Vertragsarztsitze über Krankenhäuser in MVZ. Insbesondere die Bundesländer und die Kassenärztlichen Vereinigungen fordern gesetzliche Regelungen zur Begrenzung investorengeführter MVZ.
Mit den diesjährigen 21. Berliner Gesprächen zum Gesundheitswesen wollen wir Sie über folgende Themen informieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen:
- Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen sektorenübergreifender Versorgung
- Gemeinsame Bedarfs- und Krankenhausplanung
- Aufbau, Umsetzung und Finanzierung regionaler integrierter Gesundheitsnetzwerke
- Mehr Chancen oder mehr Risiken für die vertragsärztliche Versorgung durch MVZ?
- Antworten des ärztlichen Berufsrechts auf investorenbetriebene MVZ
- Ökonomisierung der GKV durch investorenbetriebene MVZ?
Einzelheiten zu unserem diesjährigen Programm und zu den Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter:
www.gesundheitsgespraeche-berlin.de
Wir freuen uns, Sie auch in diesem Jahr wieder bei den Berliner Gesprächen zum Gesundheitswesen begrüßen zu dürfen.
Prof. Dr. Peter Wigge, Dr. Rainer Hess, Prof. Dr. Stefan Huster und Rolf Stuppardt