Wiesbaden – Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2010 auf 79,7 Milliarden Euro. Umgerechnet auf rund 18 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2010 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, betrugen die stationären Krankenhauskosten je Fall im Jahr 2010 im Bundesdurchschnitt 3 854 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 2,2 % mehr als im Jahr zuvor (3 772 Euro).
Die Krankenhauskosten setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 47,4 Milliarden Euro (+ 3,4 % gegenüber 2009), den Sachkosten von 30,2 Milliarden Euro (+ 3,3 %) sowie den Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,0 Milliarden Euro (+ 1,7 %) zusammen. Weitere 1,1 Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Kosten der Ausbildungsstätten.
In diesen Gesamtkosten waren Ausgaben für nichtstationäre Leistungen mit einem Volumen von 10,3 Milliarden Euro enthalten. Nichtstationäre Leistungen beinhalteten unter anderem Kosten für die Ambulanz sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre. Die Kosten der rein stationären Krankenhausversorgung lagen bei rund 69,5 Milliarden Euro.
Die durchschnittlichen Kosten je Fall variierten in den einzelnen Bundesländern stark. Am niedrigsten waren sie in Mecklenburg-Vorpommern mit 3 516 Euro je Fall, am höchsten in Bremen mit 4 311 Euro. Die Unterschiede in den Durchschnittskosten je Behandlungsfall nach Ländern werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter http://www.destatis.de.
Ausführliche Daten, differenziert nach Krankenhaustypen sowie nach Ländern, enthält die Anfang Dezember erscheinende Fachserie 12, Reihe 6.3 “Kostennachweis der Krankenhäuser”, die im Publikationsangebot zum Thema “Gesundheit” erhältlich ist.