Bonn – Mit Inkrafttreten des § 274 SGB V am 1. Januar 1990 nahmen die Prüfdienste Krankenversicherung des Bundesversicherungsamtes und der Länder ihre Arbeit auf. Ihre Aufgabe war und ist es, die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung aller Krankenkassen regelmäßig zu prüfen.
Damals, im Jahr 1990 erklärte die Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes, Frau Bohlen-Schöning, hätte sich kaum jemand vorstellen können, wie schnell dieser Prüfdienst sich etablieren und seine Position im Prüfgeschäft erobern würde. Dass ihm das gelungen ist, liegt daran, dass er seine Prüfansätze auch dank elektronischer Unterstützung ständig verfeinert und neue Entwicklungen aktiv aufgegriffen hat. Heute ist er insbesondere wegen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und des Gesundheitsfonds unverzichtbar.
Der Prüfdienst Krankenversicherung gliedert sich in sieben Referate; zwei davon in Bonn, fünf in den Außenstellen in Cloppenburg, Fulda, Duisburg, Berlin und Ingolstadt. Für das Jahr 2010 sind 119 Prüfungen vorgesehen. Die Prüfberichte liefern den Krankenkassen wertvolle Hinweise beispielsweise dazu, wie sie fehlerhafte Krankenhausabrechnungen besser erkennen und damit Geld sparen können.