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20 Jahre Dachverband Geistiges Heilen e. V. am 18. Februar 2015

Pressemitteilung

Baden-Baden – Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. (DGH) feiert den 20. Jahrestag seiner Gründung. Neben dem Verbraucherschutz ist sein wichtigstes Anliegen eine gleichberechtigte Stellung von Heilern im Gesundheitswesen. Immer mehr interdisziplinäre Kooperationen spiegeln die wachsende Annäherung von Heilern und Schulmedizinern wider.

Am 18. Februar 1995 gründeten sieben motivierte und mutige Gleichgesinnte den Dachverband Geistiges Heilen e. V. Neben der Legalisierung geistig-spiritueller Heilweisen ohne Doktortitel oder Heilpraktikerprüfung hatte der DGH von Anfang an den Anspruch, mit Ärzten und Heilpraktikern zusammenzuarbeiten und die Spreu vom Weizen zu trennen: „Geistiges Heilen ist eine kooperative und keine alternative Hilfeleistung; jeder Heiler unterwirft sich einer klar formulierten Ethik“, betont Gründungsmitglied Dagobert Göbel.

Meilensteine: von der Grundsatzentscheidung zur Online-Heilervermittlung

  • Seit der Grundsatzentscheidung vom 2. März 2004 mit maßgeblicher Beteiligung des DGH müssen sich Heiler nicht mehr im Verborgenen halten.
  • Seit 1995 ist der Verein auf fast 5000 Mitglieder angewachsen, die einem Verhaltenskodex verpflichtet sind.
  • Seit 2004 verleiht der DGH alle zwei Jahre den Burkhard-Heim-Preis an Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise für geistig-spirituelle Heilweisen engagieren.
  • Regelmäßig organisiert der DGH den „Kongress Geistiges Heilen“ mit Veranstaltungen für Profis und Laien.
  • Seit 2014 haben Interessenten die Möglichkeit, sogar selbst auf der DGH-Homepage online nach einem Heiler in Wohnortsnähe zu recherchieren.