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2. Fachkonferenz Honorararzt- und Konsiliararztverträge im Krankenhaus / Do., 20. Juni 2013 in Düsseldorf

TERMINHINWEIS

Düsseldorf – Die gesetzlichen Neuerungen des Psychiatrie-Entgeltgesetzes sowie Ärztemangel und medizinischer Fortschritt haben eine Entwicklung im Krankenhaussektor vorangetrieben, welche noch vor kurzem sehr umstritten war. Da der Gesetzgeber nun die Flexibilisierung der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Vertragsärzten aktiv eingefordert hat, zeigt sich, dass zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Versorgung in den Kliniken der Einsatz von Honorar- und Konsiliarärzten ein probates Mittel ist.

Freiberuflich tätige Ärzte können sowohl für ambulante, als auch stationäre Leistungen eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sind jedoch nach wie vor nur schwer überschaubar. Dies gilt u.a. für die Frage der krankenhausplanungsrechtlichen Vorgaben, des vertragsärztlichen Versorgungsauftrages, der Abgrenzung einer zulässigen Vergütung von einer „Zuweisung gegen Entgelt“, als auch einer etwaigen Scheinselbständigkeit. Dies gilt auch für sektorenübergreifende Kooperationen im Bereich des ambulanten Operierens und der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung.

Die 2. I.O.E. Fachkonferenz “Honorararzt- und Konsiliararztverträge im Krankenhaus“ greift sowohl arbeitsrechtliche Aspekte als auch Fragen zur Vergütungs- und rechtssicheren Vertragsgestaltung auf.

Tagungsleitung:

Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster
Dr. Thomas Hilse, HILSE:KONZEPT, Haan

Themen und Referenten:

  • Intersektorale Zusammenarbeit – gesetzlicher Auftrag zur Sicherstellung der Versorgung
    Dr. Frank Stollmann, Leiter der Gruppe 23 „Öffentliches Gesundheitswesen“, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Spezialfachärztliche Versorgung nach dem geänderten § 116 b SGB V – Möglichkeiten und Grenzen
    Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V.
  • Hinzuziehung von niedergelassenen Ärzten bei der Erbringung von Haupt- und Nebenleistungen – Richtlinien und Vorsichtsmaßnahmen aus Sicht der DKG
    Andreas Wagener, stellv. Hauptgeschäftsführer und Justiziar der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin
  • Vertragsärztlicher Versorgungsauftrag und Kompatibilitätsvorgaben unter Berücksichtigung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes
    Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster
  • Krankenkassen und ihre Sicht auf die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
    Bernd Beyrle, Fachbereichsleiter Stationäre Versorgung, Techniker Krankenkasse, Hamburg
  • Der sozialversicherungsrechtliche Status von Honorarärzten in Krankenhäusern
    Thorsten Diepenbrock, Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Leiter Betriebsprüfung, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster
  • Vertragsgestaltung – Vergütungsfragen und arbeitsrechtliche Aspekte
    René T. Steinhäuser, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wigge, Hamburg

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: HKV_Programmflyer

Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten, sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern.