Berlin – Der Versorgungsengpass beim Wirkstoff Oxytocin hat in den vergangenen Wochen Schlagzeilen gemacht – vor allem aber die adäquate Versorgung von Patientinnen im Kreissaal beeinträchtigt. Wesentliche Ursache des Engpasses ist die Marktverengung auf nur zwei Anbieter.
- Nur zwei Unternehmen stellen die Versorgung mit dem lebenswichtigen Wirkstoff Oxytocin in den Kliniken sicher, wovon eines zeitweise nicht liefern konnte.
- Das Bundesgesundheitsministerium hat den Versorgungsmangel erklärt.
- Das zeigt einmal mehr: Versorgungssicherheit und Preiswettbewerb sind abhängig von einer Anbietervielfalt.
Krankenkassen und Kliniken erwarten auch auf versorgungskritische Arzneimittel hohe Rabatte – selbst wenn es wie bei Oxytocin nur zwei Anbieter gibt. Ernsthafte Versorgungseinschränkungen für Patientinnen im Kreissaal, wo das Arzneimittel vor allem eingesetzt wird, konnten viele Klinikapotheken nur durch teure und sehr aufwendige Einzelimporte aus dem Ausland abwenden. Den Lieferausfall des einen Anbieters konnte das verbleibende Unternehmen nur unter allergrößter Mühe und nach intensiven sowie zeitaufwendigen Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden und dann auch nur teilweise abfedern.
Diese voranschreitende Marktverengung auf wenige Anbieter ist die Folge des zunehmenden Kostendrucks – forciert durch Rabattverträge oder durch die Einkaufsgemeinschaften der Kliniken. Wenn nur noch wenige Anbieter die Versorgung sicherstellen und dann ein Unternehmen ausfällt, kann das die Versorgungssicherheit gefährden.
Versorgungssicherheit und eine auch aus Sicht des Gesundheitssystems wirtschaftliche Versorgung sind nur dann gegeben, wenn möglichst viele Unternehmen an der Versorgung und am Preiswettbewerb teilnehmen. Krankenkassen und Kliniken sollten ihren Arzneimitteleinkauf daher nicht nur nach kurzfristigem betriebswirtschaftlichem Kalkül organisieren, sondern auch auf die langfristigen Folgen achten, zu denen eben auch mehrere Anbieter zur Erhaltung eines preislichen Wettbewerbs gehören.
Der Gesundheitspolitik fällt die Aufgabe zu, dort, wo das kurzfristige Interesse an möglichst hohen Rabatten zu einer immer stärkeren Marktverengung führt und die Versorgungssicherheit bedroht, die Rahmenbedingungen gesetzlich anzupassen und Leitplanken für mehr Versorgungssicherheit einzuziehen. Das Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung (GSAV), das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, bietet hier eine passende Gelegenheit.
Was gegen Engpässe bei Arzneimitteln hilft: engpass-verhindern.progenerika.de