Berlin – Weltweit existieren nur noch zwei relevante Produktionsstätten für die Herstellung von Roh- bzw. Wirkstoffen für das Antibiotikum Pip/Taz. Ende 2016 fiel eines der Produktionswerke aus – Lieferengpässe bei diesem lebenswichtigen Arzneimittel sind die Folge.
- Pip/Taz ist ein Breitband-Antibiotikum, das bei schweren Infektionen primär im stationären Bereich eingesetzt wird.
- Der Lieferengpass zeigt die hohe Abhängigkeit Deutschlands von marktkonzentrierten Roh- und Wirkstofflieferanten außerhalb Deutschlands.
- Die Marktkonzentration ist eine Folge des hohen Kostendrucks durch Rabattverträge im ambu-lanten Bereich und Niedrigstpreise in den Krankenhäusern.
Pip/Taz ist die Abkürzung für Piperacillin/Tazobactam. Es ist ein intravenös zu verabreichendes Breitband-Antibiotikum, das bei schweren Infektionen eingesetzt wird (u. a. Blutvergiftung). Angewandt wird es primär im stationären Bereich und ist unentbehrlich.
Aufgrund einer Explosion in einem chinesischen Produktionswerk im Oktober 2016 kommt es aktuell zu Lieferengpässen bei Pip/Taz, da der Hersteller die Roh-/Wirksubstanzen nicht in notwendigem Maße liefern kann. Der Hersteller Quilu ist einer von weltweit zwei relevanten Wirkstoffherstellern für Pip/Taz.
Dieser Lieferengpass ist ein Beispiel für die hohe Abhängigkeit Deutschlands und anderer Staaten von Roh- bzw. Wirkstofflieferanten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben – bei Antibiotika vor allem in China.
Der hohe Kostendruck durch Niedrigstpreise im Klinikeinkauf und bei Rabattverträgen, der sich durch die gesamte Produktionskette bis hin zu den Rohstoff- bzw. Wirkstoffherstellern zieht, hat eine hohe Marktkonzentration zur Folge. Existieren wie bei Pip/Taz nur noch einzelne Produktionsstätten, kann der Ausfall eines Produzenten gravierende Folgen für die Versorgung haben.
Pro Generika hat gemeinsam mit Roland Berger Strategy Consultants ein Projekt durchgeführt und herausgearbeitet, ob bzw. unter welchen Bedingungen wichtige Antibiotika wieder vermehrt in Deutschland/der EU hergestellt werden können. Dieses Gutachten wird Mitte Februar 2017 veröffentlicht.