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1,8 Mrd. Euro

Zahl des Monats Mai 2015

Berlin – Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im Jahr 2014 allein für die fünf umsatzstärksten Biopharmazeutika 1,8 Mrd. € ausgegeben – fast fünf Prozent der gesamten Arzneimittelausgaben.

  • Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die fünf umsatzstärksten Biopharmazeutika 1,8 Mrd. €.
  • Das entspricht einem Anteil von etwa fünf Prozent der GKV-Gesamtausgaben für Arzneimittel in Höhe von 34,83 Mrd. €.
  • In Kürze laufen zwei der TOP 5 Biopharmazeutika aus dem Patent – wenn dann Biosimilars auf den Markt kommen, können sie für eine Verbesserung der Versorgung der Patienten und sinkende Behandlungskosten sorgen.

Biopharmazeutika sind hochwirksame Arzneimittel. Dies spiegelt sich allerdings auch in den hohen Kosten dieser Präparate wider. Allein für die TOP 5 Biopharmazeutika hat die GKV im letzten Jahr 1,8 Mrd. € zu Apothekenverkaufspreisen (INSIGHT Health, NVI-KT) ausgegeben. Auch aufgrund der hohen Kosten haben Patienten oft keinen Zugang zu diesen Biopharmazeutika. Der Markteintritt von Biosimilars kann das ändern und die Versorgung der Patienten mit modernen Arzneimitteln verbessern.

Von den Top 5 Biopharmazeutika läuft je ein biologisches Arzneimittel zur Behandlung von Rheuma und Diabetes voraussichtlich im Jahr 2015 aus dem Patentschutz. Der Patentablauf öffnet ein Fenster für Biosimilars. Der durch Biosimilars ausgelöste Wettbewerb lässt die Behandlungskosten pro Patient sinken und entlastet auch die GKV.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Biosimilars rasch in der Versorgung ankommen. Dies ist aber zu oft nicht der Fall. Denn immer mehr Krankenkassen schließen für Biopharmazeutika direkt nach Patentablauf sogenannte „Open-House“-Rabattverträge ab, an denen alle Hersteller teilnehmen können. Oftmals bestehen diese Verträge dann für den Erstanbieter und die Biosimilars. Was auf den ersten Blick als unproblematische Ver-tragsgestaltung gewertet werden könnte, erweist sich in der Realität als handfestes Hemmnis für Biosimilars. Denn warum sollte der Arzt ein preiswerteres Biosimilar verordnen, wenn er das Erstanbieterprodukt im Rahmen eines Rabattvertrages verordnen kann?

Damit die künftigen Biosimilars in Deutschland eine echte Chance haben, muss daher ein “level playing field” für faire Wettbewerbsbedingungen nach dem Patentablauf sorgen.

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