Berlin – Die Ausgaben der GKV für Krebstherapeutika in Zubereitungen betragen nach Listenpreis pro Jahr 2,1 Mrd. Euro. Davon entfallen aber weniger als 14 Prozent, also ca. 290 Mio. Euro, auf generische Zytostatika.
- Viele Krebsmedikamente werden erst auf Verordnung des Arztes direkt in der Apotheke zubereitet, bevor sie dem Patienten verabreicht werden können.
- Insgesamt werden onkologische Zubereitungen im Wert von 2,1 Mrd. Euro pro Jahr verordnet – davon entfallen 290 Mio. Euro auf Generika in Zubereitungen.
- Somit haben generische onkologische Zubereitungen lediglich einen Anteil von knapp 14 Prozent an den Ausgaben der Kassen, allerdings haben sie einen Anteil an der Versorgung (Absatz) von 34 Prozent.
In dem Markt der patentfreien parenteralen Zubereitungen finden sich 47 versorgungskritische Wirkstoffe. Bei mehr als der Hälfte dieser Substanzen gibt es nur noch vier oder weniger Anbieter.
In diesem damit ohnehin auf wenige Anbieter stark verengten Marktsegment, sind durch Ausschreibungen kaum Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Darauf weisen auch die Krankenkassen in ihren Stellungnahmen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz selbst hin.
Dafür verschärft sich aber im umgekehrten Verhältnis zum angestrebten Ziel von Einsparungen die Gefahr von Engpässen. Denn bereits jetzt besteht bei einem erheblichen Teil der Substanzen eine deutliche Marktverengung aufgrund der Komplexität dieser Arzneimittel, für deren Produktion der Hersteller spezielles Know-how und eine geeignete Infrastruktur benötigt sowie des insgesamt sehr niedrigen Preisniveaus auf Ebene der Hersteller. Zu dieser Marktverengung kommt aber durch die Ausschreibung eine künstlich erzeugte Konzentration hinzu, wenn nur ein Hersteller die Versorgung mit einem Wirkstoff sicherstellen muss.
Die Hilfstaxe hat sich bisher als Instrument erwiesen, diesem speziellen Bereich der Arzneimittelversorgung einen geeigneten Rahmen zu geben. Daher gilt es jetzt, die Hilfstaxe gemeinsam intelligent weiter zu entwickeln. Oberstes Ziel muss es dabei sein, bestmögliche Versorgungssicherheit für die Patienten zu gewährleisten. Rabattverträge für versorgungskritische Arzneimittel wie es Zytostatika sind, sind definitiv der falsche Weg.