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14% mehr Mütter und Kinder in Kurmaßnahmen

Jahresstatistik 2012 des Müttergenesungswerkes:

Berlin – Mit einer Ablehnungsquote von 19% für das Jahr 2012 ist die Situation für kranke Mütter, die eine Kurmaßnahme des Müttergenesungswerkes (MGW) beantragen, so gut wie schon lange nicht mehr. Gehen diese Mütter in den Widerspruch, wird der Antrag zu 65% noch positiv beschieden. Diese Bilanz gab das Müttergenesungswerk heute in Berlin bekannt.

„Unsere Einschätzung ist eindeutig positiv und ein Erfolg aller politischen Bemühungen der letzten Jahre“, bilanzierte Marlene Rupprecht, MdB, Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerkes, „mit 44.000 Müttern und 64.000 Kindern, die letztes Jahr in unseren anerkannten Kliniken waren, haben rund 14% mehr Mütter und ihre Kinder eine Kurmaßnahme von den Krankenkassen bewilligt bekommen. Die neue Begutachtungs-Richtlinie, die wir intensiv mitverhandelt haben, wirkt – auch wenn es bspw. regional noch zu große Unterschiede gibt.“

Die Ausgabenstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spiegelt diesen Trend wider. Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Mütter mit Kindern sind 2012 erstmalig wieder gestiegen (+15,7%) und haben nun das Niveau von 2008 erreicht.

Rupprecht kritisiert aber: „Die Verhandlungen um einheitliche Attestformulare stocken seit Monaten. Dies ist noch ein offener Auftrag, den die Politik an die Krankenkassen übergeben hatte. Bundesweit einheitliche Formulare sollen auch das einheitliche Vorgehen bei der Antragsbearbeitung fördern. 65% Erfolgsquote bei Widersprüchen zeigt, dass von einem durchgängigen einheitlichen Verfahren der Antragsbearbeitung bei den Krankenkassen noch nicht die Rede sein kann.”

Nach einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes im Jahr 2011 hatten mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend klare Aufträge an MDS und GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen formuliert, die dafür sorgen sollen, dass kranke Mütter bessere Chancen auf die Bewilligung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur haben, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Die Gesundheitsleistung ist seit 2007 im Pflichtleistungskatalog der GKV. In den letzten Jahren war jedoch die Zahl der Ablehnungen trotz anhaltend hohem Bedarf immer weiter gestiegen, so dass immer weniger Müttern eine Kurmaßnahme bewilligt wurde. Die neue Begutachtungs-Richtlinie ist seit 07. Februar 2012 in Kraft.

Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes sind hochqualifizierte medizinische Maßnahmen, die nach einem besonderen frauenspezifischen, ganzheitlichen Konzept arbeiten. Sie stärken nachhaltig die Gesundheit der Mütter und fördern so auch das gesunde Aufwachsen der Kinder.

Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie das aktuelle statistische Material finden Sie unter: www.muettergenesungswerk.de