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1,34 Mrd. Euro

Zahl des Monats Februar 2015

Berlin – Die Patentabläufe vieler biopharmazeutischer Arzneimittel im laufenden Jahr öffnen ein Fenster für Biosimilars und damit für eine verbesserte Patientenversorgung und geringere Behandlungskosten.

  • Im Jahr 2015 laufen in Deutschland Biopharmazeutika mit einem Umsatzvolumen von 1,34 Mrd. Euro aus dem Patentschutz.
  • Niemals zuvor wurde so viel Umsatz mit biopharmazeutischen Arzneimitteln patentfrei.
  • Diese Patentabläufe öffnen ein Fenster für Biosimilars, die den Krankenkassen die Chance für eine bessere Patientenversorgung und geringere Behandlungskosten bieten.

Im Jahr 2015 findet in Deutschland ein Paradigmenwechsel statt – erstmalig laufen mit einem Umsatzvolumen von 1,34 Mrd. Euro mehr Biopharmazeutika aus dem Patentschutz als reguläre chemisch-synthetische Arzneimittel. Eine Chance für Biosimilars!


Aktuelle Analysen des Marktforschungsunternehmens INSIGHT Health zeigen, dass das Volumen der Patentabläufe im Jahr 2015 mit 1,34 Mrd. Euro deutlich höher liegt als noch im Jahr 2013 prognostiziert wurde.


Der Markteintritt von Infliximab-Biosimilars führt jetzt erstmalig zu Wettbewerb in einem weiteren ausgabenträchtigen Arzneimittelsegment, den monoklonalen Antikörpern. Den Krankenkassen bietet sich somit die große Chance, durch den Einsatz von Biosimilars eine verbesserte Patientenversorgung zu erreichen, da viele Patienten aus Kostengründen nur limitierten Zugang zu biopharmazeutischen Arzneimitteln haben. Gleichzeitig können durch den Einsatz von Biosimilars die Behandlungskosten sinken.


Eine Voraussetzung hierfür ist eine umfassende und aktive Information der Ärzte über Biosimilars, um die Ärzte über die Qualität und Gleichwertigkeit von Biosimilars aufzuklären. Hier sind die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gleichermaßen gefragt. Einzelne Regionen, wie z. B. Sachsen, Bremen und Westfalen-Lippe, haben das bereits umgesetzt.


Aber auch die Politik ist gefragt. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sollten die regionalen Vertragspartner Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dazu angehalten werden, Zielvereinbarungen zur Information, Beratung und Vereinbarung von Versorgungsanteilen für Biosimilars abzuschließen. Zudem brauchen Biosimilars faire Marktbedingungen. Rabattverträge, die de facto wie eine Verlängerung des Patentschutzes des Erstanbieterpräparates wirken und den aufkeimenden Biosimilarwettbewerb abwürgen, darf es nicht länger geben.

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