Stuttgart/Berlin – Die AOK-Gemeinschaft hat die Zuschläge für die 12. Tranche ihrer bundesweiten Arzneimittelrabattverträge erteilt. „An der neuen Vertragsrunde sind mit insgesamt 48 Pharmaunternehmen wieder alle relevanten Generika-Hersteller beteiligt. Wir haben 104 Fachlose bezuschlagt, davon 21 im Drei-Partner-Modell und 83 im Ein-Partner-Modell“, erläuterte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Montag (9. Dezember) in Stuttgart.
Die bisher umfangreichste Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge umfasst insgesamt 1.119 Einzelverträge. Sie treten am 1. April 2014 in Kraft und laufen über zwei Jahre. Dabei handelt es sich hauptsächlich um neue Versorgungsverträge für die 93 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen der Ende März 2014 auslaufenden 7. Tranche. 23 Wirkstoffe wurden erstmals ausgeschrieben.
Zu den Medikamenten der Tranche 12 zählen etwa das Osteoporosemittel Alendronsäure und das Antiepileptikum Levetiracetam. Das jährliche AOK-Umsatzvolumen der neuen Rabattrunde liegt bei rund 2 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis). Die Ausschreibung für die zwölfte Tranche erfolgte erneut über acht regionale Gebietslose, um insbesondere auch mittelständischen Arzneimittelherstellern die Teilnahme am Bieterverfahren weiter zu erleichtern.
Für fünf ausgeschriebene Wirkstoffe wurde nach Angaben der AOK kein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben.
Aktuell haben die elf AOKs 229 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen unter Vertrag. Ab April 2014 sind es dann 248. „Wir rechnen für 2013 mit Einsparungen von deutlich mehr als einer Milliarde Euro durch unsere Arzneimittelrabattverträge“, betonte Hermann. „Es ist deshalb richtig und wichtig, dass Union und SPD laut Koalitionsvertrag an diesem erfolgreichen marktwirtschaftlichen Instrument der Ausgabensteuerung bei gleichzeitig umfassender Qualitätsorientierung festhalten. Angesichts der unsicheren Finanzaussichten für die gesetzliche Krankenversicherung ist es dringend erforderlich, die Rabattverträge in ihrer Wirksamkeit zu stärken.“