Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


10 Jahre IGN – Mitgliederversammlung online durchgeführt

Pressemitteilung

Berlin – Am 20.11.2021 hat die diesjährige Mitgliederversammlung der „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.“ (IGN), erstmals online per Videokonferenz, stattgefunden. Im Jahre 2020 gab es wegen der Corona–Pandemie nur ein schriftliches Umlaufverfahren.

Nach den Berichten des 1. Vorsitzenden Ralf Zietz und des Schatzmeisters Christian Carl zum Vereinsjahr 2020 folgten nach dreijähriger Amtszeit satzungsgemäß Vorstandswahlen.

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Ralf Zietz (Berlin, geb. 1964) – 1. Vorsitzender

Gisela Müller–Przybysz (Gelsenkirchen, geb. 1957) – 2. Vorsitzende

Aynur Papin (Berlin, geb. 1977) – Schatzmeisterin

Bushra Ahmad (Bochum, geb. 2002) – Schriftführerin

Christiane Geuer (Östringen, geb. 1979) – Beisitzerin „Wissenschaft & Forschung“

Stefan Möller (Hünfeld, geb. 1961) – Beisitzer „Öffentlichkeitsarbeit“

Karlheinz Przybysz (Gelsenkirchen, geb. 1945) – Beisitzer „Seelsorge“

Im Anschluss gab der juristische Beirat Rechtsanwalt Martin Wittke einen Überblick über die laufenden Zivil– und Sozialrechtsprozesse zur Aufklärung und Absicherung von Nierenlebendspendern.

Im weiteren Verlauf informierte Ralf Zietz über das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durchgeführte Symposium zum Thema „Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendspende – eine Perspektive für Deutschland?“. Diese Online-Veranstaltung fand unter Teilnahme des scheidenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn am 29. Juni 2021 statt.

Zu diesem Symposium wurde auch unser 1. Vorsitzender Ralf Zietz eingeladen. Dort konnte er in seinem Vortrag die Positionen unseres Vereins zur Risikoaufklärung und Auswahl von potenziellen Spendern erläutern. Unser Beirat, Rechtsanwalt Martin Wittke, erläuterte in seiner Präsentation die Problematik um das unzureichend geänderte Gesetz zum Versicherungsschutz der Organlebendspender und machte einen konkreten Verbesserungsvorschlag zur Formulierung des § 12a SGB VII.

Die Einladungen an Ralf Zietz und Martin Wittke durch das BMG zeigen, dass die jahrelange Arbeit der IGN Früchte trägt!

Eine Zusammenfassung aller Vorträge hat das BMG als PDF zum Download bereitgestellt: Link_BMG. Den Vortrag von Ralf Zietz kann man unter www.nierenlebendspende.com downloaden: Link_RZ .

Es folgte ein Videoeinspieler des Vereinsmitglieds Pia Zietz von der Agentur „forsch & wild“ aus Monheim am Rhein. Pia Zietz stellte die geplante Überarbeitung der Webseite der IGN vor.

Zum Schluss der Versammlung blickte Ralf Zietz anlässlich der Gründung der IGN vor 10 Jahren am 14. Dezember 2011 auf eine erfolgreiche Dekade zurück. Er beschrieb, wie es zur Gründung des Vereins kam und welche Erfolge die IGN seitdem vorzuweisen hat. Zitat Ralf Zietz:

„Die Bereitstellung der Studien zur Lebensqualität von Nierenlebendspendern und anderer wissenschaftlicher Erkenntnisse in diesem Zusammenhang auf unserer Homepage ist ein Angebot, dass es so sonst nirgendwo gibt. Damit holen wir die Fakten aus den verschwiegenen Hinterzimmern der Mediziner in die Öffentlichkeit. Wir konfrontieren sie mit ihren eigenen Erkenntnissen, die sie eigentlich gerne verschweigen würden.“

Und weiter:

„Die Urteile des VI. Senats des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung 2019 sind der bisher größte Erfolg unserer Arbeit. Sehr viele der Formulierungen und Ansichten unseres Beirats Martin Wittke finden sich in dem Urteil wieder.“

Im Rückblick zeigt sich, wie viel die IGN in den letzten 10 Jahren erreicht hat. Die IGN ist der einzige Verein in Deutschland, der geschädigten Nierenlebendspendern eine Stimme gibt.

www.nierenlebendspende.com

Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten und in § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG gesondert strafbewehrten Aufklärungsvorgaben sollen den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst.“
Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)

„Eine Lebendspende kann mit hohen Risiken verbunden sein. (…) Eine umfassende Aufklärung ist daher umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“
Hermann Gröhe (Bundesgesundheitsminister 2013 bis 2018)