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Erste Lesung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Bundestag
Elsner zum GVSG: Ambulante Versorgung stärken, nicht verteuern

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Bundestag am 28. Juni 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Um die ambulante Versorgung zukunftssicher aufzustellen, brauchen wir neue Ideen und Versorgungskonzepte. Diese sollten sowohl die veränderten Versorgungsbedarfe der Menschen, den zunehmenden Fachkräftemangel gerade in ländlichen Regionen, aber auch die begrenzten finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Blick haben. Das GVSG wird diesen Anforderungen nur ansatzweise gerecht, es sollen aber wichtige Steuerungsinstrumente aufgegeben werden. Deshalb ist das Parlament jetzt gefordert, hier nachzubessern.

Vor allem die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist nachgewiesenermaßen kein taugliches Mittel für die Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten. Es würden vorwiegend städtische Regionen profitieren. Allein diese Regelung wird die Versicherten und Arbeitgeber in der GKV jährlich 300 Mio. Euro zusätzlich kosten. Auch der Verzicht auf einen Großteil der Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Einziehen einer Prüfungsgrenze ist ein falscher Anreiz. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Finanzlage der GKV sind solche Instrumente weder zeit- noch sachgerecht.

Patientenorientierung und digitale Vernetzung weiter ausbauen

Eine positive Wirkung kann dagegen die im Gesetz vorgesehenen jahresbezogene Chronikerregelung haben. Sie ersetzt die quartalsbezogene Abrechnung und kann dazu führen, dass nicht notwendige Arztbesuche entfallen. Die Zahlung einer Vorhaltepauschale an die Arztpraxen ist richtigerweise an Bedingungen geknüpft, die die Versorgung verbessern, wie regelmäßige Hausarztbesuche oder bedarfsgerechte Öffnungszeiten.

Um den Zugang der Patientinnen und Patienten zur Versorgung zu verbessern, sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenter genutzt werden. Online-Terminbuchung und Videosprechstunden sollten verpflichtend eingeführt und Telekonsile ausgebaut werden. Auch die Delegation von ärztlichen Leistungen auf andere qualifizierte Fachkräfte würde erheblich dazu beitragen, das ärztliche Personal zu entlasten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen in den Landeshauptstädten mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.